Fehlerhafter Wegstreckenzähler
Fragestellung
Der Wegstreckenzähler meines Pkw Nissan Note zeigt seit dem Kauf als Vorführwagen (Kilometerstand 100) im März 2014 ca. 7% zu viele Kilometer an. M. E. sind nach § 57 StVZO aber nur 4% zulässig. Ich habe Nissan mehrfach schriftlich, telefonisch und persönlich in der Service-Werkstatt auf diesen Umstand hingewiesen. Nissan weigert sich aber, Abhilfe zu schaffen. Ist eine Klage Erfolg versprechend?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie den Mangel beweisen können, wie z.B. durch ein Sachverständigengutachten, bestehen gute Chancen, dass Sie ein Prozess auf Mangelbeseitigung oder Aufwendungsersatz gewinnen.
Voraussetzung wäre jedoch auch, dass der Mangel nicht durch Sie verschuldet ist. Dies könnte etwa durch Verwendung anderer Räder sein. Ist es jedoch noch die Originalbereifung, sind die Erfolgsaussichten gut.
Beachten Sie jedoch bitte, dass der Gegenseite vorher der Mangel angezeigt werden muss (zu Beweiszwecken am besten schriftlich) und ihr die Möglichkeit zur Mangelbeseitigung gegeben werden muss. Insofern bietet sich an, der Gegenseite ein angemessene Frist zu setzen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg!
MfG
Kristina Standke
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