Familienrecht
Fragestellung
Meine Frau will am WE aus der ehelichen Wohnung ausziehen und gegen meinen Willen unseren zeijährigen Sohn in ihre neue Wohnung, deren Anschrift ich nicht kenne (ca.10km) mitnehmen.
Ich habe ihr schriftlich per mail mitgeteilt, dass ich nicht einverstanden bin. Ein gemeinsamer Termin beim JA verlief ergebnislos, die Mitarbeiterin meinte lediglich, wir sollten uns einigen. Dies ist mit meiner Frau völlig unmöglich. Sie torpediert jeden Gesprächsversuch z.B. zum Umgangsrecht.
Was kann ich akut tun? Polizei? Kindesentziehung?
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Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Fragesteller,
ich komme gern auf Ihre Frage zurück.
Ich kenne Fälle wie ihren aus der täglichen Praxis. Die Polizei hilft Ihnen nicht weiter, da sich hier primär um eine familienrechtliche Streitigkeit handelt. Rein formal haben Sie beide die elterliche Sorge für ihren Sohn und daher wäre Ihre Frau und ihre Zustimmung nicht berechtigt mit dem Kind auszuziehen. Ein Teilbereich der elterlichen Sorge ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die einzige Möglichkeit die sie haben, ist es sofort beim zuständigen Familiengericht ihres Wohnorts einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen an Ordnung zur elterlichen Sorge zu stellen. Sie müssten beantragen dass Ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren Sohn übertragen wird. Sie können einen solchen Antrag theoretisch selbst stellen, ich rate Ihnen aber dringend
zu anwaltlicher Hilfe. Man muss aber realistisch sein.
Wenn ihre Frau wirklich am Wochenende auszieht dann schafft sie damit zunächst Tatsachen. Ihr Antrag beim Familiengericht Frau natürlich nicht rein faktisch
auszuziehen. Wenn sie nicht damit einverstanden sind das nach der Trennung ihr Sohn bei Ihrer Frau seinen Lebensmittelpunkt hat, ist ein solcher Antrag das einzig richtige Vorgehen. Sie zeigen damit dass sie das eigenmächtige Verhalten ihrer Frau nicht hinnehmen. Diese Verfahren enden aber sehr häufig damit dass die Eheleute vor Gericht einen Vergleich schließen und man sich dann doch darauf einigt dass das Kind bei der Mutter lebt. Natürlich kann man in diesem Zuge auch Umgangskontakte mit Regeln, grundsätzlich wäre aber für die Frage des Umgangs mit dem Kind ein eigenes Verfahren zu führen. Ich kenne ihren Hintergrund zu wenig um Ihnen sagen zu können ob ihr Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts Erfolgsaussichten hätte oder nicht. Man wird dabei auch als einen Aspekt den Wunsch ihres Sohnes berücksichtigen müssen. Kinder in diesem Alter dürfen aber niemals allein die Entscheidung treffen.
In aller Regel reagiert der eine Ehepartner auf einen Antrag des anderen mit Gegenantrag.
Das Jugendamt schon erfolglos versucht hat zu
vermitteln, bleibt dir nur der Weg zum Gericht.
Ich rate davon ab das Recht selbst in die Hand zu
nehmen, ein solches Verhalten würde Ihnen mehr schaden als nutzen. Sie sollten umgehend einen Anwalt beauftragen
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht
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