Falscher Anwaltsrat verursacht Leid für Mutter und Kind
Fragestellung
Meine Nichte kam im April mit ihrem zweijährigem Kind aus Australien nach Deutschland, um ihre sterbende Mutter ein letztes Mal zu sehen. Gegen den ausdrücklichen Willen des Ehemannes. Das Paar lebt seit rund 1,5 Jahren getrennt. In Australien liegen gegen den Mann Gewaltschutzverfügungen vor, die es ihm nicht erlauben, Frau und Kind zu sehen. Meine Nichte wollte deshalb in Deutschland bleiben. Wir suchten anwaltlichen Rat. Uns wurde gesagt, kein Problem. Sie haben Aufenthaltsbestimmungsrecht. Doch nun wurde vom Ehemann ein Verfahren nach dem Haager Abkommen über Kindesentführung eingeleitet und das Familiengericht entschied die sofortige Rückführung. Ohne das gefährdete Kindeswohl zu berücksichtigen. Die Rückführung bedeutet alles hier aufgeben zu müssen, um in das völlig Ungewisse abgeschoben zu werden. Ist unser Anwalt, der eindeutig falschen Rat erteilt hatte, haftpflichtig? Ohne seinen falschen Rat wäre sie nach Australien im April zurückgekehrt.
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Antwort von Rechtsanwalt Andreas Fischer
Sehr geehrte/r Ratssuchende/r,
die Antwort auf Ihre Rechtsfrage habe ich hier hochgeladen.
Mit freundlichen Grüssen und besten Wünschen fürs kommende Jahr,
A. Fischer, Rechtsanwalt
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Ihm schon. Danke für ihre ausführliche und kompetente Aufklärung. Sie werden noch von mir hören. Im positiven Sinn gemeint. ;-)
gerne geschehen. Bitte lassen sie mich wissen, wenn noch weitere Fragen zu dem Thema bestehen (zwei Rückfragen sind sowieso unentgeltlich im Preis inbegriffen). Eventuell empfiehlt sich auch, zur besseren Beurteilung der Sach- und Rechtslage die fraglichen Entscheidungen und/ oder Schriftsätze hier hochzuladen.
Mit freundlichen Grüssen,
A. Fischer, Ra