Falschaussage bei der Polizei
Fragestellung
Guten Tag,
mir wurde meine Brieftasche und mein Handy aus dem Handschuhfach meines PKW gestohlen.
Dies habe ich der Polizei angezeigt. Hauptsächlich deswegen damit ich neue Papiere beantragen kann
Da sich der Ort des Tatvorgangs etwas prekär ist habe ich bei der Polizei bezüglich des Tatortes und Zeit aus Schamgefühl gelogen.
Ich war mit meinem PKW zischen 0 und 2 uhr auf einem einschlägigen Autobahnparkplatz auf der Suche nach Sex.
als ich zu meinem Fahrzeug zurückkam war die Brieftasche mit ca 8O Euro sämtlichen Papieren und Handy weg. Vermutlich habe ich auch noch vergesen das Fahrzeug abzuschliessen.
Bei der Polizei habe ich allerdings gesagt das ich nachmittags zum shoppen war und dann zu Hause festgestellt habe das die Brieftasche und Handy weg ist. Die polizei wollte natürlich alles ganz genau wissen. Wann wo u.s.w ich gewesen bin.
Jetzt mache ich mir ernsthaft Sorgen das die Polizei anhand der Überwachungskameras feststellt das ich gar nicht zum einkaufen war und mich wegen Falschaussage belangt.
Ist meine Sorge berechtigt?
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Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage:
Grundsätzlich kommt hier der Straftatbestand einer Vortäuschung einer Straftat in Betracht. Diese Norm schützt den Staat vor unnötigen Ermittlungsarbeiten.
Ob hier tatsächlich ein derartiger Aufwand betrieben wird, halte ich zwar für zweifelhaft, ich würde Ihnen jedoch raten, hier sicherheitshalber darauf hinzuweisen, dass ihnen noch etwas eingefallen ist und es auch sein könnte, dass die Geldbörse auf dem Parkplatz abhanden gekommen ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Mit freundlichen Grüßen
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