Fahrtkosten
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin freiberuflich als IT-Dozent und gewerblich als Programmierer tätig und habe wechselnde Auftraggeber und Einsatzstandorte.
Ich habe meine Fahrtkosten bisher immer über die Pauschale von 0,30 € pro Kilometer als Betriebsausgaben deklarieren können. Für das Jahr 2013 habe ich eine Kilometerzahl von 22.124 angegeben und diese mit 0,30 € multipliziert, also 6.630,20 € als Betriebsausgaben geltend gemacht.
Das Finanzamt argumentiert nun, dass mein PKW wegen der Kilometerzahl zum Betriebsvermögen gehört und ich daher nur die tatsächlichen Kosten anrechnen kann. Darüberhinaus müsste ich den Privatanteil entweder per Fahrtenbuch oder 1%-Regelung ermitteln.
Ich habe im Jahr 2013 keine Tankbelege gesammelt, da ich keine Notwendigkeit sah. Weiterhin habe ich auch öffentliche Verkehrsmittel und den Wagen meiner Ehefrau zu betrieblichen Zwecken genutzt. Gibt es eine Möglichkeit, bei der Pauschalregelung von 0,30 € pro km zu bleiben?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hensel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Beratungsauftrag. Ich habe Ihnen die Antworten hierzu in einer PDF Datei zusammengestellt. Die Datei ist hier auf der yourXpert Plattform unter dem Bereich "Anhänge" verfügbar (per Download).
Gerne stehe ich ich Ihnen weiterhin beratend zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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Vielen Dank für Ihre Antwort; jetzt sehe ich klarer. Nach meiner Berechnung nutze ich mein Fahrzeug zu weniger als 50 % gewerblich und kann daher weiterhin bei der Pauschalregelung bleiben. Eine Frage noch: wie sieht es mit den öffentlichen Verkehrsmitteln aus? Kann ich da auch die Pauschalregelung nutzen oder muss ich da die tatsächlichen Kosten für Monatsticket, Bahntickets und BahnCard ansetzen?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Hensel
Kosten für die betriebliche Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind grundsätzlich nur durch tatsächlichen Kostennachweis möglich. Sollten Sie jedoch eine BahnCard haben und Fahrten mit betrieblicher und privater Nutzung vornehmen, müssen Sie die Kosten entsprechend aufteilen. Natürlich muss man hier auch einen sinnvollen Nachweis führen. Grundsätzlich gilt gegenüber dem Finanzamt der Grundsatz "Wer schreibt, der bleibt!", soll heißen, dass ein Mehr an Aufzeichnungen (zeitnah) einen Großteil an späterem Verdruss mit dem Finanzamt erspart.
Über eine Bewertung von Ihnen würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Dr. Schenk