Fahrtkosten in EÜR
Beantwortet von Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Rainer Schenk
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Student und habe mich als Fotograf selbstständig gemacht. Ich nehme die Kleinunternehmerregelung in Anspruch. Ich arbeite vor Ort bei den Kunden, nutze aber für die Anfahrt meistens einen PKW, den mir meine Eltern (kostenlos) tageweise ausleihen. Blöd wie ich bin habe ich natürlich die Tankquittungen nicht aufgehoben. Wie kann ich meine gefahrenen KM in der EÜR unterbringen?
Vielen Dank im Voraus
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
nochmals sorry, dass ich Ihnen erst jetzt antworte!
Leider gilt der Grundsatz "keine Buchung ohne Beleg" auch in Ihrem Fall. Hinzu kommt der Umstand dass das Auto Ihnen kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, Sie also diesbezüglich keine wirtschaftliche Belastung hatten, ausgenommen der Tankquittungen. Auch für den Fall, dass Sie Tankquittungen vorliegen hätten, müssten Sie anhand geeigneter Aufzeichnungen nachweisen, dass die jeweile Tankquittung ausschließlich für die geschäftlichen Fahrten genutzt wurde, was meines Erachtens schwierig werden könnte.Hiere können Sie nur so vorgehen, dass Sie gegenüber dem Finanzamt die tatsächlich von Ihnen getragenen Kosten ,die auch der betrieblichen Nutzung entsprechen, im Wege eine sachgerechten Schätzung nachweisen und das zusätzlich zu den notwendigen Belegen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
tel 0170 9051818
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ich bin leider im Auto unterwegs und würde Ihrnen gerne morgen früh antworten. Ich bitte um Ihr Verständnis. Ich biete Ihenen dann noch ein zusätzliches Telefonat ohne Kosten an, werde meine private Mobilnummer bei der Antwort mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen Dr. Rainer Schenk