EStErkl 2014 mit Elterngeld und Heirat
Fragestellung
Hallo,
eine kurze Frage zur EStErkl 2014.
Eheschließung Nov 2014
Geburt 1. Kind Jan 2014
Eigentums-EF-Haus in Köln
Mann 35 (Ingenieur) Gehalt/Lohn Brutto (Jan-Nov) ~ 45.500 €
Mann Elterngeld (Nov-Dez) ~ 1.750 €
Jahreslohnsteuer ~ 8.750 €
Frau 33 (Beamtin) Gehalt/Lohn/Mutterschutz Brutto (Jan-Mrz+Dez) ~ 11.600 €
Frau Kindergeld/AG Zuschüsse Kind (Jan-Dez) ~ 2.400 €
Frau Elterngeld (Mrz-Dez) ~ 16.300 €
Jahreslohnsteuer ~ 2.750 €
Wie ist am sinnvollsten zu veranlagen?
Getrennt?
Zusammen?
4-4?
3-5?
Besten Dank
und mit freundlichen Grüßen
Herr Badstübner
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage!
Da das Jahr 2014 bereits fast rum ist, spielt die Steuerklasse für 2014 keine Rolle mehr. Mit einem Änderungsantrag zwecks Steuerklassenwechsel erfolgt erst zum 1.1.2015 eine Neueinstufung.
Wenn ich es richtig verstanden und umgerechnet habe, hat der Mann etwa 3.800 Euro brutto im Monat und die Frau 2.900 Euro. Der Unterschied ist also nicht ganz so hoch. Tendenziell empfehle ich hier die Steuerklasse 4/4. Am Ende wird mit der jahreserklärung abgerechnet.
Für 2014 wird voraussichtlich die Zusammenveranlagung das Beste Ergebnis liefern. Eindeutig ermittelbar ist das nach Berücksichtigung aller relevanten steuerlichen Sachverhalte des Jahres 2014. So sind sicher private Krankenversicherungsbeiträge bei der Ehefrau zu berücksichtigen.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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Besten Dank. Gerne wieder.
bei ganzjährig erhaltenem Elterngeld des einen Partners wird doch i.d.R. aufgrund des Progressionsvorbehaltes eine getrennte Veranlagung empfohlen.
Warum wird hier davon abgewichen?
Mit freundlichen Grüßen
zu voriger Mail noch ergänzend:
Mann 4.200 €/Monat Brutto
(Nov ´14 war bereits teils Elterngeld)
Frau 3.800 €/Monat Brutto
(Dez ´14 ist ausschließlich Weihnachtsgeld neben Elterngeld,
Mrz ´14 bereits teils Elterngeld)
Mit freundlichen Grüßen
Herzliche Grüße
Kunde - 03.12.2014 14:42:
Hallo Herr Arens,
bei ganzjährig erhaltenem Elterngeld des einen Partners wird doch i.d.R. aufgrund des Progressionsvorbehaltes eine getrennte Veranlagung empfohlen.
Warum wird hier davon abgewichen?
Mit freundlichen Grüßen
Wenn einer kein weiteres eigenes Bruttoeinkommen gehabt hätte, dann wäre Möglicherweise die getrennte Veranlagung besser. Unter den gegebenen Umständen definitiv nicht!