Erbschaftssteuer
Beantwortet von Steuerberater Christian Peter in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich bin 84. Meine Eltern sind verstorben. Ich habe zwei Geschwister. Eine Schwester ist jetzt verstorben. Meine Mutter hatte 1939 geheiratet und mich als Kind mit in die Ehe eingebracht. Aus mir unverständlichen Gründen hat meine Mutter ihren Namen mir übergeben und auch nicht geändert. Jetzt soll ich lt. Erbschein nur 1/4 des Erbes erhalten. Ist das Rechtens ?
Wie hoch ist die Erschaftssteuer, wenn meine Schwester mir großzügerweise
einen höheren Betrag zukommen läßt ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Christian Peter
Sehr geehrter Herr Ratsuchender, auf meine allg. Mandatsbearbeitungbedingungen in meinem Profil weise ich hin. https://www.yourxpert.de/account/profile Ihre Frage 1 zur Höhe Ihres Erbanteils Der Ihnen zustehende Erbteil richtet sich entweder nach einem Testament oder der gesetzlichen Erbfolge. Sie können davon ausgehen, dass das Nachlassgericht den Erbschein korrekt ausgestellt hat. Ihre Frage 2 zur Höhe einer anfallenden Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer Die Höhe der Erbschaftsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad, der Höhe des Nachlasses und der Art der geerbten Gegenstände. Zu Ihren Schwestern fallen Sie in die erbschaftsteuerliche Kategorie/Steuerklasse 2, so dass ein persönlicher Freibetrag i.H.v. 20.000 EUR vom Nachlass Ihrer verstorbenen Schwester abgezogen werden kann. Wenn Ihre zweite Schwester Ihnen weitere Zuwendungen zukommen lassen möchte, steht Ihnen auch dafür der oben aufgeführte Freibetrag zum Abzug zur Verfügung (der Freibetrag gilt Personen bezogen). Die Steuersätze (§ 19 ErbStG) steigen mit der Nachlass- bzw. Zuwendungshöhe an, bei einer Staffelung eines steuerpflichtigen Erwerbs bis 75.000, 300.000, 600.000 bis 6 Mio. Euro usw. Bitte präzisieren Sie, wenn Sie genauere Auskünfte benötigen, den Sachverhalt. Bei Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Ihr Steuerberater
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Antwort war kurz und präzise. Kosten ok.
Zuriedenheit Note 1
Vielen Dank
W. S.