Erbschaftssteuer bei Berliner Testament
Fragestellung
Meine Frau und ich haben ein Haus im Wert von ca 1Mio€. Wir haben ein Berliner Testament. Wenn einer von uns stirbt,muß der Übriggebliebene 1Mio versteuern ( abzgl. Freibetrag) oder nur die Hälfte, da das Haus beiden zu gleichen Teilen gehört???bei
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Antwort von Dipl.-Finanzwirt Steuerberater Michael Mertens
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich im Nachfolgenden gerne beantworten möchte.
Das Haus gehört Ihnen jeweils zur Hälfte. Somit sind jedem Ehegatten 50 % des Wertes des Hauses zuzurechnen:
Ehefrau 50 % v. 1. Mio. = 500.000,-
Ehemann 50 % v. 1. Mio. = 500.000,-
Sofern nunmehr einer von Ihnen beiden verstirbt, erben Sie aufgrund des Berliner Testaments nur die andere Hälfte des Ehegatten.
Somit erben Sie 500.000,- Euro.
Gem. § 16 ErbStG steht Ihnen jeweils ein Freibetrag i.H.v. 500.000,- Euro zu. Darüber hinaus ist gem. § 17 ErbStG noch ein weiterer Freibetrag i.H.v. 256.000,- Euro zu gewähren. Demnach wäre das Haus für den überlebenden Ehegatten steuerfrei.
Darüber hinaus gibt es noch eine große Besonderheit. Aufgrund dessen, dass Sie in diesem Haus leben, handelt es sich um ein sog. Familienheim.
Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG gibt es für das Familienheim eine Steuerbefreiung für den überlebenden Ehegatten, sofern der überlebende Ehegatte das Haus weiter zu eigenen Wohnzwecken (10 Jahre) nutzt. Dies hätte zur Konsequenz, dass der überlebende Ehegatte die Hälfte des verstorbenen Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG vollständig steuerfrei erbt. Die Freibeträge gem. § 16 u. § 17 ErbStG könnten so dann für weitere Wertgegenstände (Barvermögen etc.) genutzt werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen.
Bei Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Über eine Bewertung von Ihnen würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße
Michael Mertens
Dipl.-Finw. Steuerberater
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