erbrecht
Fragestellung
Guten Tag. Meine Urgroßtante (die Tante meiner verstorbenen Mutter )ist verstorben. Sie hat kein Testament hinterlassen. Es sind noch ihr Bruder sowie mein Onkel (der Bruder meiner Mutter) am Leben. Komme ich noch in das Erbrecht der 2 Ordnung da ich ja Erbe meiner Mutter bin?
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Antwort von Rechtsanwältin Martina Hülsemann
Sehr geehrter Rechtssuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Nach § 1925 BGB sind die gesetzliche Erben der zweiten Ordnung die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.Dies sind somit die Eltern ihrer Großtante und deren Kinder, d.h. die Geschwister ihrer Großtante.
Da die Eltern Ihrer Großtante nicht mehr leben, erben die Kinder, somit die Geschwister Ihrer Großtante. Hier lebt noch der Bruder Ihrer Großtante. Dieser erbt allein und schließt sie gemäß §
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