Erbrecht
Fragestellung
Mein Mann und ich haben gemeinsam ein Haus gekauft. Die Kreditverträge wurden von beiden unterschrieben und beide stehen im Grundbuch.
Mein Mann hat zwei Kinder aus erster Ehe. Ich selber habe keine Kinder. Es liegt kein Testament vor.
In den letzten Jahren habe ich von meiner Mutter vorab aus meinem Erbe Geld erhalten, welches ich in das Haus investiert habe (neue Heizung, Fenster, Dämmung).
Meine Frage:
Sollte mein Mann vor mir sterben, wie verhalten sich die Besitzverhältnisse. Zu was bin ich den Kindern meines Mannes gegenüber verpflichtet? Wie kann ich verhindern, dass das Erbe meiner Mutter=meine Altersversorgung, welches ich bereits in das Haus investiert habe nicht an die Kindere meines Mannes übergehen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Eigentumsverhältnisse nach dem Versterben Ihres Mannes bleiben grundsätzlich. Ihnen verbleibt 1/2 Eigentum. der andere 1/2 Eigentumsanteil des Mannes geht an seine Erben. Wenn gesetzliche Erbfolge eintritt, würden Sie davon 1/2 erben. Mithin hätten SIe dann insgesamt 3/4 Eigentumsanteile an der Immobilie. Der restliche 1/4 Anteil geht an die Kinder des Mannes.
Setzt Ihr Mann Sie als Alleinerbin in einem Testament ein, so haben die Kinder nur einen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Anspruch, also 1/8. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch. Diesen müßten Sie als Alleinerbin an die Kinder auszahlen.
Bzgl. der 100.000 € empfehle ich Ihnen einen Vereinbarung mit Ihrem Mann zu treffen und diese auch notariell beurkunden zu lassen. Die Rückzahlung dieses Betrages sollte Ihnen durch eine Grundschuld (eingetragen im Grundbuch) gesichert werden. Damit würde Ihrerseits ein Anspruch gegen Ihren Mann auf Rückzahlung bestehen. Dieser Betrag wäre dann von den Erben zu tragen und ginge nicht in die Erbmasse des Mannes.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte. In Ihrem Fall empfehle ich jedoch eine weitere notarielle Beratung.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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