Erbengemeinschaft / Ackerland / Erbschaftssteuer vermeiden
Fragestellung
Im Rahmen eines Vermächtnisses erhalte ich (Nichtlandwirt) 1/3 einer verpachteten Ackerfläche. Diese liegt in NRW, PLZ 50129. Wenn ich die weiteren 2/3 von den beiden anderen Vermächtnisnehmern kaufe und die gesamte Fläche weiter verpachte (also diese dann landwirtschaftlich wie bisher genutzt wird),
• kann ich damit die Erbschaftssteuer vermeiden?
• Wie viele Jahre muss dann das Pachtverhältnis fortgeführt werden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
Voraussetzung für die Steuerfreistellung ist die Nutzung als land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Die Verpachtung würde dies erfüllen. Damit wären 85 % des Wertes steuerfrei. Die Behaltensfrist beträgt 5 Jahre. Innerhalb dieses Zeitraumes muss der Betrieb land- und forstwirtschaftlich genutzt werden.
Wenn Sie sich zu einer Behaltensfrist von sieben Jahren verpflichten, wird bei einer Verpachtung der Ackerflächen eine Steuerbefreiung i.H. v. 100 % gewährt.
Beträgt der Wert der Ackerflächen nach Abzug von 85 % jedoch bis zu 150.000 €, wird ein weiterer Abzugsbetrag innerhalb der allgemeinen Regelung (5 Jahre Behaltensfrist) gewährt. Falls der verbleibende Wert (d.h. 15 % des Gesamtwertes) mehr als 150.000 € beträgt, wird der Abzugsbetrag um 50 % gekürzt, soweit 150.000 € überschritten werden.
Beträgt der Wert der Ackerfläche nach Abzug von 85 % z.B. 300.000 €, dann wird ein Abzugsbetrag von 75.000 € gewährt. Besteuert würden dann noch 225.000 €.
Für eine volle Befreiung muss wie oben erwähnt eine Verpflichtung zu einer 7-jährigen Behaltensfrist erfolgen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Balluff
Steuerberater
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