Erbe
Fragestellung
Hallo Frau Grass,
ich bin die Alleinerbin meines "Onkels" (eigentlich 3.Grad, keine Verwandschaft, da er mit meiner Tante nicht in der Ehe war). Notarielles Testnamen ist da, sowie Erbschein. Jetzt hat die Bank gesehen, dass ein Sparbuch von seiner Mutter da ist, offen. Mein Onkel war einzel Kind und nach dem Tod seiner Mutter (vor 10 Jahre) hat sich nicht um die Erbe gekümmert. Sie hat schon alles im Leben geregelt. Er hat nie Erbschein beantragt. Kann ich auch das regeln und wie oder bleibt bei der Bank.
Vielen Dank
Diana Stoltz
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
da Sie Alleinerbe Ihres Onkels geworden sind geht im Rahmen der sog. Universalsukzession gem. § 1922 BGB sämtliches „Hab und Gut“ Ihres Onkels auf Sie über. Hiervon betroffen sind nicht nur vorhandene Gegenstände, sondern auch Forderungen. Eine solche Forderung stellt das Erbe der Mutter Ihres Onkels dar.
Dies bedeutet, dass Sie dieses Erbe, bestehend aus dem Sparbuch, beanspruchen können. Allerdings müssen Sie ggf. beide Erbschaften „nachweisen“. Sie selbst haben schon einen Erbschein, der Sie als Erbe und damit als Rechtsnachfolger Ihres Onkels ausweist. Gleiches muss nun im Verhältnis „Mutter - Onkel“ geschehen. Sie sollten mit der Bank kommunizieren und dort erfragen, was diese benötigt, um Ihnen das Sparbuch auszuhändigen bzw. auszuzahlen. Zumeist wird ein Erbschein benötigt, der den Onkel als Erbe der Mutter ausweist. Dies würde für Sie bedeuten, dass Sie zunächst beim Nachlassgericht unter Vorlage Ihres Erbscheins einen Erbschein für den bereits verstorbenen Onkel nach dem Tod der Mutter beantragen müssen. Sobald Sie diesen haben legen Sie beide Erbscheine der Bank vor, die sodann das angelegte Geld Ihnen auszahlen muss.
Ich hoffe, Ihnen die Rechtslage ausgiebig erläutert zu haben. Gern beantworte ich eventuelle Rückfragen, die Sie mir bitte stellen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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