Erbe: Schadenersatz?
Fragestellung
Wir haben 2009 ein Haus geerbt. Mit den Erben wurde vereinbart, dass das Haus für 83.000 Euro am 6.8.13 notariell verkauft wird. Dieser Verkauf wurde durch einen der Erben vereitelt. Er stellte einen Insolvenzantrag gegen den Erblasser. Er wurde vorher informiert, dass durch den Insolvenzantrag der Verkauf nicht möglich ist. Der Notar wußte nicht ob ein Insolvenzverwalter eingesetzt wird, der als Verkäufer auftritt. Der Käufer ist abgesprungen. Das Haus wurde danach für 53.000 Euro durch eine Zwangsversteigerung veräußert. Muß der Erbe, der den Insolvenzantrag stellte, für die durch ihn verursachten Schäden haften z.B. die Differenz von 30.000 Euro die weniger beim Hausverkauf erzielt wurden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ohne den Sachverhalt in allen Einzelheiten zu kennen, ist eine abschliessende Antworet lieder schwierig bis unmöglich.
Dennoch möchte ich versuchen, Ihnen eine erste grobe Einschätzung über die Rechtslage zu geben.
Die Kernfrage ist hier, ob die Insolvenzantragstellung Schadensersatzansprüche auslösen kann.
Dieses könnte unter Umständen der Fall sein. Anspruchsgrundlage wäre vor allem § 826 BGB.
Vorausssetzung hierfür wäre allerdings, dass es dem Antragsteller/Miterben auf die Schädigung der anderen erben angekommen ist. Es reicht nicht, wenn sich die Schädigung rein zufällig ergeben hat, z.B. weil der Versteigerungserlös überraschend gering ausgefallen ist.
Auch wäre ein Anspruch denkbar, sofern der Insolvenzantrag offensichtlich rechtswidrig war, z.B. weil kein Insolvenzgrund vorgelegen hat.
Die anderen Miterben müßten hier nachweisen können, dass der Insolvenzantrag bösgläubig und in reine Schädigungsabsicht gestellt wurde. Dieses dürfte in der Praxis schwierig zu beweisen sein. Theoretisch wäre es aber denkbar.
Vor diesem Hintegrund würde ich empfehlen, einen im Erbrecht und Insolvenzrecht erfahrenen Kollegen vor Ort mit der abschliessenden Klärung der Sach- und Rechtslage zu beauftragen.
Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.
Mit freundlichem Gruß
Dr. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt
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