Erbauseinandersetzung
Fragestellung
Hallo,
ich hätte folgende Angelegenheit hinsichtlich Schenkungssteuer und Grunderwerbssteuer zu prüfen.
Mutter hat Immobilie (1) in Höhe von 600.000 € vor 4 Jahren an Kinder A + B vererbt.
Kind A und Kind B werden ins Grundbuch Immobilie (1) eingetragen.
Vater am Leben möchte Immobilie (2) an Kind A verschenken Wert ca. 350.000 €
Die Überlassung von Immobilie (2) erfolgt mittels Überlassungsvertrag in gerader Linie von Vater auf Kind A. Gleichzeitig gibt Kind A damit als Gegenleistung seine Hälfte von Immobilie (1) an Vater. Diese Gegenleistung beträgt ca. 300.000€ also Hälfte der Immobilie (1) durch Erbe. Schenkungssteuer dürfte ja eigentlich hierdurch nicht anfallen da die 50.000€ mehr durch den Vater an Kind A innerhalb der Freibeträge liegen (400.000€) liegen.
Im zweiten Schritt überträgt Vater diesen Anteil der Immobilie an Kind B somit Kind B Alleineigentümer der Immobilie (1) wird. Es wird außerdem noch ein Wohnrecht für Vater in Immobilie (1) eingetragen.
Nach meiner Sicht dürfte die Schenkung von 350.000€ von Vater an Kind A sowie die Gegenleistung von Kind A an Vater 300.000€ keine Schenkungssteuer auslösen - die 50.000€ mehr die der Vater Kind A zuspricht ist ja innerhalb der Freigrenze. Hier wäre die Frage ob Kind A seinen hälftigen Anteil an Immobilie (1) im Gegenzug für den Erhalt der Immobilie (2) gegen gerechnet wird.
Grunderwerbssteuer dürfte ja in gerade Linie auch nicht anfallen (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Sowohl die Übertragung zwischen Kind A und Vater sowie die anschließende Übertragung von Vater auf Kind B ist innerhalb der geraden Linie.
Die Eintragung wurde so vom Grundbuchamt vollzogen. Nach Aussage vom Notar dürfte hier keine Schenkungssteuer sowie Grunderwerbssteuer anfallen trifft dies zu? Die Eintragung erfolgte vor über einen Jahr durch zwei notarielle Urkunden.
Vielen Dank
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Antwort von Steuerberater, vBP Ingo Kneisel
Sehr geehrter Fragestelle, leider ist das Lesen und das Verstehen Ihres Anliegen bereits so umfangreich, dass leider keine angemessene Beantwortung für das ausgeschrieben Honorar möglich ist. Ich bitte um Ihr Verständnis. Lesen, Verstehen und Bearbeiten wird in etwa 2 -3 Stunden Zeitaufwand ausmachen, für den ich etwa 280 € veranschlage. Bitte bedenken Sie, dass die Plattform YourXpert noch 35 % einbehält und das Ganze dann noch um 19 % Umsatzsteuer zu kürzen ist. Von 280 € bleiben dann 152,94 € für mich. Also leider anders nicht machbar. Mit freundlichen Grüßen Ingo Kneisel Steuerberater, vBP
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die Frage wurde aber damit nicht beantwortet. Ich verstehe, dass Sie meine Frage zu dem Preis nicht beantworten können aber dafür 50€ zu nehmen ist nicht in Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
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Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP
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Mit freundlichen Grüßen
Ingo Kneisel
Steuerberater, vBP