Entschädigung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Schwiegermutter bezieht aus Rumänien einen monatlichen Entschädigungsbetrag für die Verschleppung nach dem zweiten Weltkrieg. Ist diese Entschädigung nun krankenkassenmäßig befreit? Laut dem Schreiben der AOK Bayern, ist das eine Rente die monatliche Beiträge erfordert. Wir dachten jedoch, dass Entschädigungen von allen Belastungen befreit sind.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Grüße
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - § 8 Befreiung von der Versicherungspflicht - gilt:
"(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
[...]
4. durch den Antrag auf Rente oder den Bezug von Rente oder die Teilnahme an einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 5 Abs. 1 Nr. 6, 11 bis 12), [...]"
Das Befreiungsrecht erfasst u. a. nur die versicherungspflichtigen Rentenbezieher.
Das spricht daher leider nicht für die Einbeziehung.
Eine Bitte habe ich noch:
Könnten Sie mir genau sagen, welche Entschädigung auf welcher Grundlage hier gezahlt wird bzw. könnten Sie das Schreiben der AOK hier mir zur Verfügung stellen, also hochladen, damit ich mir dieses ansehen kann? Denn dann kann ich Ihnen noch besser und genauer antworten. Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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