Elternunterhalt Schwiegermutter
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Standke
Meine Ehefrau ist zur Zahlung von Elternunterhalt für Ihre Mutter, die in einem Pflegeheim lebt, zur aufgefordert worden.
Dazu hätte ich eine Frage hinsichtlicht der Vermögenberechnung.
Mein Frau hat nicht gearbeitet und ist Hausfrau und hat kein Einkommen.
Ich bin Rentner und erhalte Altersrente und Betriebsrente. Wir besitzen ein Reihenhaus (50:50 Eigentum).
Ich hatte eine Lebensversicherung, die ich 1982 zur Hypothekensicherung abgetreten hatte. Mit Vollendung meines 60zigsten Lebensjahres im Jahre 2010 wurde sie fällig und die Resthypothek damit getilgt. Die übriggebliebene Restsumme habe ich in Aktien angelegt um evtl. Reparaturen bzw. Renovierungen am gemeinsamen Haus ausführen zu können. Das Depot läuft auf meinen Namen.
Darf dieses Vermögen zur Berechnung des Elternunterhaltes meiner Schwiegermutter berücksichtigt werden?
Es ist doch von meiner Lebensversicherung und sollte doch als Rückstellung für Erhaltungsaufwendungen bzw. barrierefreie Umbauten dienen.
Zur Ergänzung als Information: Im Jahre 2003 habe ich einen Aufhebungsvertrag unterschrieben und habe bis zur Erreichung des Altersrentenalters (60Jahre) Überbrückungsgeld und vorgezogene Betriebsrente erhalten. Ab dem 60. Lebensjahr wie schon geschrieben, Altersrente und Betriebsrente.
Vielen Dank für Ihre Information.
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchende,
zur Berechnung von Elternunterhalt kommt es hauptsächlich auf die monatlichen laufenden Einkünfte an. Eine Vermögensverwertung wird in der Regel nicht gefordert.
Es wird jedoch in den Formularen nach Vermögen gefragt, das auch Einkünfte aus Vermögen wie z.B. Zinsen das monatliche Einkommen erhöhen können.
Daher gehe ich davon aus, dass Ihr Vermögen nicht zu berücksichtigen ist. Außerdem kommt aus einer angesparten Altersvorsorge, welche ebenfalls schutzbedürftig ist.
Hinzu kommt, dass grundsätzlich nicht das Schwiegerkind für den Elternunterhalt der Schwiegereltern haftet, sondern nur das eigene Kind. Es werden zwar auch die Einkommens- und Vermögensverhaltnisse des Ehegatten in den Formularen abgefragt, diese dienen jeduch nur zur Berechnung des Familieneinkommens!
Insgesamt ist die Berechnung sehr kompliziert. Sie sollten erst einmal Auskunft erteilen und alle möglichen monatlichen Aufwendung wie Versicherungsbeiträge etc. beifügen und auflisten.
Der Selbstbehalt ist aber auch sehr hoch, so dass es sein kann, dass nach der Berechnung Ihre Frau gar nicht in Anspruch genommen wird!
Ich hoffe, ich konnte Ihnen behilflich sein und wünsche Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
K.Standke
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