Elterngeld
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Arens,
folgende Situation:
Familie, 1 Kind
Nun wieder schwanger: Termin 19.07.2018
Mann selbständig (Gewerbe)
Frau im Betrieb des Mannes als Midi-Job beschäftigt. (StKl 4) Nettoentgelt 397,62
Beim ersten Kind hat mein Mann 300 € Elterngeld erhalten, da die Einkünfte nicht weniger waren. (Bemessung war hier das letzte Wirtschaftsjahr)
Nun folgende Überlegung:
Was wäre, wenn die Mutter ab sofort ein höheres Gehalt erhält. Z.B. 2500 €. Und ab Juli / August dann Elterngeld beantragen würde. (Somit Bemessung auf die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes)
Würde sich dies rechnen? (Auch aus Sicht des Unternehmens)
Könnte man auch rückwirkend - für Aug-November ein Gehalt auszahlen lassen?
Inanspruchnahme von Elterngeld Plus statt Basiselterngeld?
Über Ihre Beratung würden wir uns sehr freuen.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag!
Wenn Sie ein höheres Gehalt bekommen (2.500 Euro) dann werden insgesamt 42% SV-Beiträge fällig (AG + AN Anteil). Das entspricht 1.050 Euro. Ihr bisheriges Bruttogehalt dürfte bei etwa 560 Euro liegen (SV Beiträge bisher etwa 224 Euro). D.h., Sie haben 12 Monate x 826 Euro (1.050-224) = 9.912 Euro höhere Abgaben. Aber natürlich in verschiedenen bereichen höhere Ansprüche (Arbeitslosengeld, Rente und Elterngeld).
Soweit Ihr Mann mindestens 50.000 Euro Gewinn hat, kann man den Steuervorteil aus den SV-Beiträgen gegenrechnen. 9.912 Euro x 30% Grenzsteuersatz = 2.973 Euro. Effektive Mehrbelastung also 6.939. Verteilt auf 12 Monate = 578,25 Euro/Monat.
Das Nettoeinkommen aus 2.500 Euro brutto wird etwa bei 1.500 Euro netto liegen. Davon bekommen Sie etwa 1.286 Euro Basiselterngeld oder 643 Euro Elterngeldplus.
Auf 12 Monate haben Sie also 986 Euro mehr Elterngeld (statt 300). Oder über 24 Monate 493 Euro mehr Elterngeld (wenn bei Plus statt 300 dann 150 Euro gezahlt würden).
D.h., betrachtet auf 12 Monate: 986 Euro mehr Elterngeld abzüglich Mehraufwand Gehalt 578,25 Euro. Bleiben 407,75 Euro monatlicher Vorteil. Verteilt auf 24 Monate eben die Hälfte je Monat. Absolut ändert sich nichts.
Noch könnten Sie eine Gehaltskorrektur rückwirkend bis August 2017 veranlassen.
Es lohnt sich unter den Annahmen auch für das Unternehmen bzw. für Sie als Einheit als Ehepartner/Unternehemen in der Summe.
Was nun besser ist ... EG Plus oder EG Basis ... bitte schauen Sie selbst unter www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html
Bei Fragen bitte nochmal melden.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater
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