Einspruch gegen VU
Beantwortet von Rechtsanwalt Robert Weber in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der letzten Woche wurde gegen mir ein VU ergangen, jetzt will ich einen Einspruch erheben. Ich kann jedoch gar nicht herausfinden, ob ein Einspruch bezahlt werden soll und woraus ergibt sich ev. dieses Gerichtsgebühr. Soll ich schon bei der Einreichung einzahlen, falls ja, viewiel?
Ich würde mich sehr über Ihre Antwort freuen.
hochachtungsvoll
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Einspruch selbst muß nicht direkt bezahlt werden, Sie können den Einspruch einfach so erheben, ohne dafür zahlen zu müssen.
Es kann höchstens passieren, dass Sie für das Versäumnisurteil bezahlen müssen, wenn Sie z.B. einen Vergleich schließen. Normalerweise würden bei einem Vergleich nur eine Gerichtsgebühr anfallen, nach einem Versäumnisurteil fallen aber in jedem Fall drei Gerichtsgebühren an. Die Höhe einer Gerichtsgebühr richtet sich dabei nach dem Streitwert. Aber auch dann sind die Kosten erst nach Erlaß des Endurteils zu zahlen, NICHT bei Einspruchserhebung.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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