Einkommensteuer
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Hiller,
ich habe folgende Fragestellung bei getrennter Veranlagung (Steuerklassen 4/4) in 2016 mit Berücksichtigung 1 Kindes:
Besteuerung einer Abfindung in Höhe von 150.000 € brutto nach Fünftelregelung - muss ich mit einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung durch Arbeitslosengeld I und Rüruprente in 2017 rechnen?
Sachlage: Die Abfindung wurde beim Arbeitgeber im Januar nach Fünftelregelung und Ankündigung, dass keine weiteren Einkünfte folgen würden mit Steuerklasse 4 in Höhe von ca. 115.000 € netto ausbezahlt.
Nun kamen jedoch Zahlungen des Arbeitslosengeldes I. Die ersten 3 Monate war das ALG I wegen der Abfindung gesperrt. Insofern kommen in 2016 9 Monate ALG in Höhe von ca. 1.800 € monatlich = ca. 21.000 € zum Tragen. Wird diese Summe auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet und wie wirkt sich das in Zahlen aus?
Des weiteren die Frage, wie sich 20.000 Euro in Rüruprente angelegt steuerlich auswirken?
Zusammenfassung: Muss ich in 2017 von den bereits ausgezahlten 115.000 € netto bei Berücksichtigung von ALG I in Höhe von ca. 21.000 € und eingezahlter Rüruprente in Höhe von 20.000 € mit einer Rückerstattung oder einer Nachzahlung - und wenn ja, in welcher Höhe - rechnen?
Es geht mir in diesem Punkt um gerundete 1.000er, max. 100er Beträge, wenn Sie die Werte in Ihrem Steuerprogramm einsetzen, Cent-Beträge sind mir nicht wichtig.
Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße
Axel Leo
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
nochmals vielen Dank für Ihre direkt an mich gerichtete Frage auf yourXpert sowie die gewährte Anpassung.
Ausgehend von den durch Sie gelieferten Eckdaten habe ich eine Kalkulation der Einkommensteuer durchgeführt, die ich Ihnen hier als PDF-Datei anfüge. Bei dem von Ihnen angeführten Lohnsteuerabzug in Höhe von 35 T€ (150 T€ brutto minus 115 T€ Auszahlung der Abfindung) ergibt sich aus meiner Berechnung eine Erstatttung im Rahmen der ESt-Erklärung von ca. 10.000 €. Berücksichtigt wurden dabei die Anwendung der Fünftelregelung sowie die Einzahlung von 20.000 € in einen Basisrentenvertrag (Rürup-Rente).
Wegen folgender Punkte enthält die Berechnung noch Unsicherheiten:
- wurden bei Auszahlung der Abfindung Sozialversicherungsbeiträge abgezogen?
- wie hoch sind Ihre Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Rentenversicherung) des Jahres 2016 insgesamt (ohne Einzahlung Rürup-Vertrag)?
- besteht Kirchensteuerpflicht? (Berechnung: keine KiSt)
Ergänzend weise ich darauf hin, dass die Berechnung für das Jahr 2015 durchgeführt wurde. Zum ESt-Tarif 2016 ergeben sich aber nur marginale Unterschiede (tendenziell günstigere Berechnung 2016).
Zu Ihren Fragen im Einzelnen:
Auswirkung des ALG: das ALG ist steuerfrei, wirkt sich aber auf die Ermittlung des Steuersatzes aus (Progressionsvorbehalt) und führt dadurch letztlich zu einer höheren Steuer.
Rürup: von dem eingezahlten Betrag (20 T€) sind in 2016 82 % = 16.400 € steuerwirksam (in der Berechnung sind es wg. 2015 nur 80 % = 16.000 €, die 400 € Differenz führen aber nur zu einem geringen Unterschied). Der anzusetzende Höchstbetrag kann aber abweichen, wenn Sie gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge haben zahlen müssen. Diese Info (s.o.) kann sich daher also u.U. deutlicher auf die Berechnung auswirken. Ohne den Abzug der Rürup-Einzahlung würde sich im Übrigen eine Steuernachzahlung von ca. 3.500 € ergeben. Es wäre daher wichtig, dass die Einzahlung noch bis zum 31.12.2016 erfolgt.
Gern sende ich Ihnen noch eine verbesserte Berechnung, wenn Sie mir zu den o.a. "Unsicherheiten" noch Informationen nachreichen (über die kostenfreie Rückfragefunktion). Im Übrigen hoffe ich, Ihre Fragen verständlich und vollständig beantwortet zu haben. Wenn Sie zufrieden sind, freue ich mich über eine gute Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
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gerne nehme ich noch die Zusatzprüfung in Anspruch und beantworte daher Ihre offenen Fragen:
- Nein, es wurden keine Sozialversicherungsbeiträge abgezogen, nur ca. 33 TEUR Lohnsteuer, 1.800 Euro Sol.zuschlag und "Kleckerbeträge" RV und AV (nur 10 Euro).
- Keine wesentlichen Beträge. Es gibt eine private Zusatzkrankenversicherung (ca. 600 € im Jahr, eine private Lebensversicherung (ca. 1.200 €/Jahr und einen Riestervertrag (ca. 1.300 € pro Jahr).
- Es besteht KEINE Kirchensteuerpflicht.
Daher noch meine folgenden Fragen:
- Wirkt sich Rürup tatsächlich so deutlich aus (trotz bereits günstigerer Fünftelbesteuerung und zusätzlichem Riestervertrag)? Oder müsste Rürup mit dem "geminderten Fünftel-Steuersatz" berechnet werden, heißt nicht Ansetzen von 16.000 Euro, sondern nur 4.000 Euro?
- Wird ALG I tatsächlich nicht steuermindernd gegengerechnet? (Wohl nicht, denn Sie erklärten ja, dass dies nur beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt wird).
Herzlichen Dank für die abschließende Stellungnahme und viele Grüße sendet
Axel Leo
bitte entschuldigen Sie, dass ich heute erst auf Ihre Nachfragen zurückkommen kann.
"Rürup": die Beiträge zur Basisrentenversicherung (Rürup) wirken sich tatsächlich in dieser Höhe aus. Die Fünftelregelung bewirkt lediglich eine "Progressionsglättung" im Hinblick auf die Abfindungszahlung. Es handelt sich dabei nicht um ein Fünftel des Steuersatzes; insoweit ist die Bezeichnung irreführend.
ALG: das ALG ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a EStG), wird aber nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 bei der Ermittlung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt).
Ich hoffe, dass Ihre Nachfragen damit geklärt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
vielen Dank. Eine Frage war noch offen - hatten Sie ja selbst gestellt: Sozialversicherungsbeträge wurden nicht abgezogen (nur Lohnsteuer). Wie wirkt sich das aus? Da kommt dann sicher noch was, richtig? Und ich nehme an, dass sich die Vorsorgeaufwendungen nur minimal auswirken - nur Riester ein Punkt, oder?
Vielen Dank für die Beantwortung und Grüße
Axel Leo
konnten Sie schon Zeit finden, die offenen Fragen zu beantworten? Diese hatten Sie ja selbst gestellt und ich dann die Antworten für die weitere Bearbeitung geliefert.
(insbesondere dass noch keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt wurden und zum Thema Vorsorgeaufwendungen - Auswirkungen Riester - gibt es dann überhaupt den Steuervorteil bei Rürup, wenn schon bei Riester Zulagen und Steuervorteile gewährt werden?). Danach kommen auch keine weiteren Fragen mehr...
Vielen Dank und Gruß
Axel Leo
zu Ihren Rückfragen kann ich Ihnen mitteilen, dass die von mir aufgestellte Berechnung weder durch die von Ihnen entrichteten Sozialversicherungsbeiträge noch durch die Riesterförderung in signifikanter Weise beeinflusst wird. Sie können somit davon ausgehen, dass die von mir dargestellten Steuerfolgen (höchstens mit geringen Abweichungen) eintreten werden; insbesondere was die Steuerentlastung durch die Beiträge zur Basisrentenversicherung (Rürup) betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater