Einkommensteuer
Fragestellung
Hallo,ich arbeite Teilzeit und nehme c.a.770 €.will aber gern ein Gewerbe also nebengewerbe -kleinunternehmen rwgistrieren.in dem Fall so wie ich verstehe fallen ab den Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Gewinnsteigerung so bald ich bis 400 in Monat bleibe. So kriege auch kein Steuer zurück. Nun meine Frage:was für Einkommensteuer würde ich Zahlen?1-wenn ich kein Umsatz habe?oder wenn ich z.b.200 €Umsatz mache? Ich warte nicht mehr Zmsatz,weil beim Nageldesign ist nicht so einfach.bin allein zur zeit,aber wenn ich später Heirate kann schreiben,das ich bin selber verantwortlich,so daß nur meine Einkommen gerechnet werden. Danke für Ihre Antwort.
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Antwort von Steuerberater Dipl-Finanzwirt Jeannette Klüsener
Sehr geehrter Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich möchte Ihnen nachfolgend im Rahmen einer Erstberatung einen Überblick über die steuerlichen Besonderheiten Ihres vorgetragenen Sachverhalts geben:
Sie erzielen einerseits im Angestelltenverhältnis Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Hier führt der Arbeitgeber die Einkommensteuer in Form der Lohnsteuer an das Finanzamt ab.
Dann erzielen Sie wahrscheinlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Hier stellen Sie Ihre Einkünfte aufgrund einer Einnahme-Überschussrechnung fest. Den Einnahmen stehen Aufwendungen, die Sie individuell mit Ihrer Tätigkeit wie zum Beispiel Telefonkosten, Fahrtkosten, Büromaterial gegenüber. Da ich diese Beträge leider nicht beurteilen kann, wie hoch diese sind, kann ich Ihnen leider keine konkrete Antwort hierauf geben.
Aber ich würde als Richtwert für die Einkommensteuer ungefähr 20-30 % des Ergebnisses (Einnahmen abzgl. Aufwendungen) schätzen.
Zur Umsatzsteuer:
Unternehmer, die nur geringe Umsätze tätigen, werden als Kleinunternehmer eingestuft.
Als Kleinunternehmer gelten Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500,00 € nicht überstiegen hat und deren Umsatz im laufenden Jahr 50.000,00 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Beide Voraussetzungen müssen gegeben sein.
Nutzt der Unternehmer die Kleinunternehmerregelung, muss er auf seine Umsätze keine Umsatzsteuer erheben.
Wichtig für die Rechnung: Für Kleinunternehmer entfällt neben dem Vorsteuerabzug der Ausweis der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf erstellten Rechnungen.
Zur Gewerbesteuer:
Hier haben Sie grundsätzlich erst einmal einen Freibetrag von EUR 24.500, so dass Sie erst ab einen Gewinn in dieser Höhe Gewerbesteuer zahlen müssen.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jeannette Uhlig, Steuerberaterin
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der Bruttoarbeitslohn abzgl. Werbungskosten wird zzgl. den Einkünften aus Gewerbebetrieb zusammengerechnet und alles, was über ca. EUR 8.600 ist, Einkommensteuer darauf berechnet. Und von der Summe wird die gezahlte Lohnsteuer abgerechnet und der Rest ist an das Finanzamt zu zahlen.
MfG
J.Uhlig