Einkauf in Waldgrundstück
Beantwortet von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann in unter 2 Stunden
Fragestellung
Mein Sohn hat sich von mir und seinen Schwestern Geld geliehen, um ein Waldgrundstück zu erwerben. Statt einer Rückzahlung sollen wir Anteile erhalten.
Es ergeben sich folgende Fragen:
1. Ist der Anteilserwerb nur durch Kauf oder auch anders möglich ? Kaufpreis entspricht dem
geliehenen Geld .
2. Sind beim Kauf durch mich, also dem Vater, sowie beim Kauf durch seine Schwestern
Erwerbsteuer oder andere Steuern zu zahlen?
3. Zur Anteilsfestsetzung ist ein Kaufpreis festzusetzen.
a) Ist dafür der Kaufpreis anzusetzen oder der Marktpreis ?
b) Wer bestimmt den durch das Finanzamt anerkannten Marktpreis? Genügt die Auskunft
des Katasteramtes? Ist das Finanzamt verpflicht, sich bei einer Anfrage dazu zu äußern?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Prof. Achim Nettelmann
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst schicke ich voraus, dass ich davon ausgehe, dass es sich um einen Vorgang (Kauf des Grundstücks in Deutschland) handelt, also deutsche Besteuerung in Betracht kommt.
1. Es kommt ein Kaufvorgang in Betracht. Im einzelnen lassen Sie sich von dem Notar, der den Vorgang beurkunden muss, über die Vorgehensweise beraten.
2.Steuern fallen gegebenenfalls für den Sohn als Veräußerer an, wenn der Verkaufspreis höher ist als der Anschaffungspreis für die Anteile.
3. Den Preis für die Beteiligung von Ihnen und der Tochter bestimmen die Vertragsparteien. Sollte zwischen Anschaffung des Waldgrundstücks und der Beteilligung von Ihnen und der Tochter eine geringe Zeitdifferenz liegen, dürfte der Anschaffungspreis durch den Sohn in Betracht zu ziehen sein.
Liegt hingegen eine größere Zeitdifferenz zwischen beiden Vorgängen, kommt für die Differenz zwischen Anschaffung des Sohnes und Beteiligung von Ihnen und Ihrer Tochter Einkommensteuer auf die Differenz (Veräußerungsgewinn) in Betracht.
Ich hoffe, dass ich mit diesen Hinweisen Ihre Frage beantworten konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann
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nicht steuerfrei ?
Sind Kredite nicht Schulden?
die Verwendung der Mittel aus dem Verkaufsvorgang hat nichts mit der Steuerpflicht des Vorganges zu tun und ist deshalb nicht steuerfrei.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Nettelmann