Einkammensteuer 2013
Beantwortet
Fragestellung
Wir sind Rentner Ehepaar. Von unserem zu versteuertem Einkommen wurde nach Splittingtabelle wurde 0 EUR Steuer berechneta aber somit den Grundfreibetrag nicht voll ausgeschöft ( 16 000 EUR). Wir hatten aber Zinseinnahmen aus Polen auf die den restlichen Grundfreibetrag nicht angerechnet wurde.
Die Zinseinnahmen wurden in Polen mit 5% nach DBA besteuert. Finanzamt hat die Zinserträge mit 25% besteuert und bezahlte Zinsen in Polen angerechnet.
Ist die Steuerberechnung richtig?
Mit freundlichen Grüßen
BT
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Ratsuchender,
hinsichtlich Ihrer Frage auf yourexpert.de und dem zur Verfügung gestellten Einkommensteuerbescheid des Jahres 2013 vom 28.08.2014 möchte ich Ihnen folgendes mitteilen.
Allgemein
In Deutschland gilt für Einkommensteuerzwecke das sogenannte Welteinkommensprinzip, d.h. der deutschen Einkommensteuer unterliegen alle Einkünfte, egal in welchem Staat diese erzielt wurden.
Mit einigen Ländern wie in Ihrem Fall Polen hat Deutschland Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die festlegen, welchem Staat letztendlich das Besteuerungsrecht zufällt.
Im Fall von Zinsen sieht das DBA Deutschland Polen vor, dass Deutschland eine Besteuerung vornehmen darf. Auch Polen darf besteuern, soweit die Steuer auf Zinsen 5% nicht übersteigen.
Dies führt zu einer Doppelbesteuerung, die Deutschland als Ansässigkeitsstaat von Ihnen aufheben muss. Dies erfolgt im DBA Deutschland Polen durch Anrechnung der ausländischen Steuer auf die Einkommensteuer in Deutschland.
Was bedeutet das für Sie
Aufgrund des vorgenannten haben Sie zutreffend Ihre Zinsen in der Einkommensteuererklärung 2013 angegeben. Zinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 EStG, für die die sogenannte Abgeltungssteuer in Höhe von 25% (§ 32d Abs. 1 EStG) gilt. Die Abrechnung erfolgt außerhalb der "normalen " Einkommensteuerberechnung, so dass sich auch eine noch nicht verbrauchter Grundfreibetrag nicht mindernd auswirkt.
Auf Antrag des Steuerpflichtigen werden die nach § 20 EStG ermittelten Kapitaleinkünfte der Summe der Einkünfte hinzugerechnet und der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, wenn dies zu einer niedrigeren Einkommensteuer als bei Anwendung des Steuersatzes von 25 %führt (Günstigerprüfung).
In Ihrem Fall denke ich, dass Sie keine Günstigerprüfung bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung 2013 beantragt haben. Hierfür muss auf der Anlage KAP ein Hacken gesetzt werden.
Folglich hat das Finanzamt Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem Abgeltungssteuersatz von 25% besteuert (29.074 € x 25 % = 7.268 €). Davon wurde die ausländische Steuer abgezogen (angerechnet), so dass die Steuer auf die Kapitaleinkünfte 5.651 € beträgt.
Die Berechnung des Finanzamts ist, da wie vorgenannt scheinbar keine Günstigerprüfung beantragt wurde korrekt.
Sie führt aber für Sie zu einem schlechteren Ergebnis.
Die Günstigerprüfung führt m.E. bei Anwendung des persönlichen Steuersatzes (Splittingtarif) von Ihnen und Anrechnung der ausländischen Steuer zu einer niedrigeren Einkommensteuerbelastung von ca. 4.000 € bis 4.500 €, da Ihr persönlicher Steuersatz trotz der Erhöhung des zu versteuernden Einkommens von 8.946 € auf ca. 38.020 € niedriger als 25% sein wird.
Empfehlung
Sie sollten bis spätestens 29. September 2014 bei Ihrem Finanzamt Einspruch einlegen und die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG für die Kapitaleinkünfte beantragen.
******************************
Ich hoffe meine Ausführungen sind für Sie hilfreich.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
P.S.: Über eine positive Beurteilung würde ich mich freuen !
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leider kann ich aufgrund Ihrer Angaben nur eine sehr allgemeine Antwort liefern.
Können Sie bitte den betreffenden Bescheid hochladen. Ihre persönlichen Daten (Namen, Anschrift etc.) können Sie gerne unkenntlich machen. Ich benötige nur die Berechnung des Finanzamts.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Damm
Steuerberater
anbei schicke ich Einkommensteruerbescheid komplett.
Mit frreundlichen Grüßen
BT