Eigenbedarfskündigung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Beutler,
Ich bin derzeit als Hauptmieter einer Wohnung eingetragen und habe vor 10 Monaten einen Untermieter bei mir aufgenommen. Den möchte ich zum nächstmöglichen Zeitpunkt (01.04.20) kündigen. Mein Kündigungsschreiben ist folgendermaßen formuliert:
Absender
...
Adressat
...
Lage, Wohnungsbezeichnung, Betreff
Mietverhältnis: unmöbliertes Zimmer im Erika-Schmid-Weg 24, Lage: 1. OG rechts
Betreff: Kündigung wegen Eigenbedarf
Sehr geehrter Herr L,
Ausspruch der Kündigung unter Bezugnahme auf Eigenbedarf (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) und Kündigungsfrist
zwischen uns besteht ein Untermietverhältnis über ein unmöbliertes Zimmer in meiner Wohnung 1. OG rechts im Erika-Schmid-Weg 24 in 89075 Ulm.
Hiermit muss ich leider den Mietvertrag wegen Eigenbedarfs nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB fristgerecht zum 30.06.2020 kündigen.
Zur Berechnung der Kündigungsfrist: Am 15.06.2019 haben Sie das unmöblierte Zimmer angemietet. Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Zimmer wurde Ihnen am 15.06.2019 überlassen. Bis zum heutigen Tag wohnen Sie 10 Monate in der Wohnung. Die Kündigungsfrist beträgt somit 3 Monate.
Ausführliche Begründung der Eigenbedarfskündigung
Hinsichtlich des geltend gemachten Eigenbedarfs teile ich folgendes mit: Ich mache den Eigenbedarf für mich, C. F., geltend. Da ich im Juni 2020 mit meiner Doktorarbeit in der Osteopathie, zusammen mit meiner Chefin (Frau Franziska Niebling) beginnen werde, benötige ich das Zimmer für ein Büro/Behandlungszimmer. Das Thema dieser Arbeit lautet: Kann Osteopathie die Winkelfehlsichtigkeit bei Kindern positiv beeinflussen? Da es sich um eine wissenschaftliche Arbeit handelt kann die Dauer noch nicht exakt festgelegt werden. Im Schnitt werden 2-3 Jahre benötigt. Das Thema wurde offiziell Anfang November 2019 eingereicht und abgesegnet. Eine dazugehörige Domain wurde am 06.11.2019 angelegt (D.O.-Arbeit@F.-niebling.com). Momentan befindet sich mein „Büro“ in meinem 12qm großen Zimmer und es ist nicht möglich noch eine Behandlungsliege aufzubauen. Aus Datenschutzgründen sowie dem persönlichen Schutz der Patienten ist eine Behandlung im gemeinsam genutzten Wohnzimmer nicht möglich.
Bitte um Rückgabe des Zimmers im vertragsgemäßen Zustand zum ausgesprochenen Kündigungstermin
Ich bitte Sie, das Zimmer fristgerecht, also zum 30.06.2020, zu räumen und in vertragsgemäßem Zustand mit allen dazugehörigen Schlüssel zu übergeben.
Widerspruchs- und Verlängerungsklausel
Aus formalen Gründen weise ich darauf hin, dass Sie gegen die Kündigung gemäß § 574 BGB Widerspruch erheben können, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für Sie eine besondere Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung meiner berechtigten Interessen nicht zu rechtfertigen ist.
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen. Der Widerspruch muss spätestens 2 Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses, also spätestens am 30.04.20 bei mir eingegangen sein. Sofern Sie Widerspruch einlegen, verlange ich, mir die Gründe unverzüglich mitzuteilen.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses gemäß § 545 BGB über den 30.06.20 hinaus widerspreche ich bereits jetzt.
Ich hoffe, dass Sie für meine Kündigungsgründe Verständnis aufbringen und dass die Angelegenheit ohne gerichtliche Auseinandersetzung erledigt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Ist der Grund für meinen Eigenbedarf gerechtfertigt? Als weiteren Anhang habe ich den Untermietervertrag eingefügt. 2 Worte dazu: Ich wohne seit 3 Jahren in dieser genannten Wohnung bin aber erst im August 19 als Hauptmieter eingetragen worden. Leider bekam ich eine mündlich Zusage darüber, einen Mitbewohner mit aufzunehmen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund und Vielen Dank
Mit freundlichem Gruß
C. F.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Beutler
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
bitte entnehmen Sie meine Antwort auf Ihre Anfrage dem Anhang.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Beutler
Rechtsanwalt
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