Ehevertrag
Fragestellung
Wir möchten heiraten und einen Ehevertrag aufsetzen. Da wir beide über Vermögen verfügen, ist die Gütertrennung klar, keiner möchte etwas vom anderen und wir bleiben auch jeder in seinem Haus wohnen. Da ich nur über eine Rente in Höhe von 400 Euro verfüge und er über 3700, möchte ich bei Scheidung eine Art Unterhalt. Es muss nicht die Hälfte von seiner Rente sein, aber doch einen Teil, der mir ein würdiges Altern erlaubt. ("Unterhalt für den Fall der Not" - was hat es damit auf sich?) Wie könnte ich einen Passus im Ehevertrag einbauen, der mir eine Grundexistenz im Notfall ermöglicht? Irgendwie an Hartz IV angepasst?
Vielen Dank für Ihre Antwort, Einschätzung und Ihren Kostenvoranschlag.
Mit freundlichen Grüßen
Jeanette Beutnagel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrte Ratsuchende,
grundsätzlich gibt es verschiedene Unterhaltsansprüche. Z.B. Krankheitsunterhalt, Ausbildungsunterhalt, Aufstockungsunterhalt etc. Diese kann man in einem Ehevertrag für den Fall der Scheidung ausschließen. Mit dem Unterhalt für den Fall der Not meint man, den Umstand, dass die unterhaltsberechtigte Person Sozialleistungen in Anspruch nimmt und der Sozialhilfeträger die auf ihn übergegangenen Unterhaltsansprüche geltend macht. Auch diese werden oft ausgeschlossen, aber diese Regelungen sind nicht immer wirksam, da sie zu Lasten der Staatskasse und damit der Allgemeinheit gehen.
Sofern Sie sich einen Unterhaltsanspruch sichern wollen, empehle ich eine ausdrückliche Regelung des nachehelichen Unterhalts bzgl. Höhe und Dauer.
Da Ihre Einkommensverhältnisse festehen, sollten Sie die Höhe bereits jetzt festlegen.Das verhindert Streit. Überlegen Sie sich Ihre heutigen monatlichen Ausgaben und rechnen Sie Ihr Einkommen dagegen. Den Differenzbetrag benötigen Sie auf jeden Fall für Ihren Unterhalt. Berücksichtigen Sie auch, dass sich Ihre Bedürfnisse ändern können z.B. durch einen Umzug. Bestimmen Sie dann den Betrag, der Ihnen ein angemessenes Leben ermöglicht.
Insgesamt haben Sie diesbezüglich eine große Vertragsfreiheit, aber jeder muss auch danach noch leben können.
Wenn Sie sich über keinen Betrag einigen können, kann man auch regeln, dass sich der Unterhalt nach den gesetzlichen Vorschriften errechnet und man legt nur die grundsätzliche Dauer der Unterhaltsverpflichtung fest und natürlich den Umstand, dass sich Ihr Mann zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet.
Eine Orientierung am Existenzminimum oder Hartz IV-Sätzen empfehle ich Ihnen nicht. Mit der gesetzlichen Regelung stellen Sie sich besser und die Regelungen diesbezüglich sind klarer.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte. Der Notar kann Ihre Wünsche entsprechend formulieren. Sie müssen Ihm nur die gemeinsame Entscheidung mitteilen.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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