dürfen Prduktvideos erstellt werden ? Kein Druck
Fragestellung
Hallo,
eigene Produktbilder z.B. die einer Kamera darf ich wenn es um den eigenen Verkauf geht erstellen, ist das auch für ein Video bei Youtube genauso !? Darf dieses Video mit "Einbedden" und "Teilen" eingestellt werden oder sollte man das deaktivieren da ich nur für den eigenen Verkauf darstellen darf ?
MfG
Thorstenweb
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrter Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen und beantworte gern Ihre Frage.
Für den Verkauf eines Produktes (zumindest im privaten Rahmen) ist es unproblematisch wenn Sie eigene Bilder oder Videos von einem Produkt erstellen und diese für den Verkauf öffentlich z.B. bei Amazon/ Ebay nutzen.
Isd UrhG sind Sie selbst Urheber und entsprechend auch Rechteinhaber. Die Nutzung ist auch wettbewerbsrechtlich unbedenklich, da Sie als Privatperson wettbewerbsrechtlich nicht relanvt sind.
Wichtig insoweit ist, dass es sich bei dem Verkauf um einen Einzelfall handelt.
Sie können auch ein Video zum Zweck des Verkaufs bei Youtube einstellen und in die Verkaufsanzeige einbetten.
Dann müssen Sie aber in jedem Fall sicherstellen, dass das Video nur solange veröffentlich bleibt bis der Verkauf beendet ist. Nur solange haben Sie ein berechtigtes Interesse. Aus diesem Grund sollten Sie möglichst verhindern, dass das Video geilt werden kann.
Sollten Sie vorhaben das Video länger zu veröffentlichen, z.B. weil Sie das Produkt in dem Video testen und besprechen oder darüber berichten wollen, sollten Sie sich die Nutzung von dem Hersteller genehmigen lassen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Marc Nathmann
Rechtsanwalt
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es handelt sich um gewerblichen Verkauf, auch hier darf ich eigen Produktbilder erstellen wie z.B. Nikon Kamera, darf ich diese auch eigene Video als Verkaufsunterstützung auf Youtube einstellen, ohne Einbedden oder Teilen wenn nicht erlaubt.
MfG
Thorstenweb
diese Wertung gilt auch um den gewerblichen Verkauf.
Mit freundlichen Grüßen
Marc Nathmann
Rechtsanwalt