Doppelte Haushaltsführung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Wohnung in Duingen, die seit 2015 meine Zweitwohnung ist, weil ich beruflich nach Meerbusch umgezogen bin. Im März 2016 habe ich meine Frau geheiratet (sie ist Taiwanerin). Für die Steuererklärung 2016 behauptet das Finanzamt, dass mein Lebensmittelpunkt nun in Meerbusch und nicht in Duingen liegt, weil ich im März 2016 geheiratet habe, obwohl meine Freunde und Familie in Duingen sind und ich regelmäßig meine Wohnung, Freunde und Familie aufsuche.
Kann ich dem irgendwie widersprechen, dass meine Zweitwohnung und die Kosten für die Heimfahrten anerkannt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Rogat
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Dr. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Aber auch wenn Ihr – ob berufstätig oder nicht – mit Ihnen in der Zweitwohnung in Meerbusch zusammen lebt, haben Sie Chancen auf Anerkennung einer steuerlich doppelten Haushaltsführung. Wichtig dabei ist, dass die Zweitwohnung am Arbeitsort nicht zum neuen Lebensmittelpunkt wird. Bei der Beurteilung, ob die Wohnung am Heimatort oder am Beschäftigungsort als Lebensmittelpunkt anzusehen ist, kommt es auf folgende Indizien an:
a) Größe und Ausstattung der beiden Wohnungen (Meerbusch und Duingen),
b) Dauer und Häufigkeit der Aufenthalte in Duingen,
c) Absehbarkeit und Dauer der auswärtigen Beschäftigung in Meerbusch,
d) soziale Kontakte zur Familie, zu Freunden und Bekannten in Duingen, ggf. Vereinszugehörigkeiten.
Der Bundesfinanzhof hat dem Finanzamt lediglich eine "Richtschnur" vorgegeben für den Fall, dass Eheleute, Lebenspartner oder Lebensgefährten in der Zweitwohnung am auswärtigen Beschäftigungsort zusammenleben: In diesem Fall darf das Finanzamt zwar nicht einfach eine Verlagerung des Lebensmittelpunktes unterstellen, sondern muss „anhand aller Umstände des Einzelfalls“ prüfen, ob die Hauptwohnung noch der Lebensmittelpunkt ist und somit eine doppelte Haushaltsführung vorliegt (BFH-Urteil vom 8.10.2014, VI R 16/14).
Das alles müssten Sie gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen und damit beweisen, dass der Lebensmittelpunkt sich weiterhin in Duingen befindet. Einen konkreten Rechtsanspruch haben Sie leider nicht.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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vielen Dank für ihre Antwort.
Es ist genau andersherum als sie geschrieben haben. Meine Familie lebt in Duingen, meine Arbeitsstelle ist in Meerbusch. Dementsprechend ist die Wohnung in Meerbusch als Hauptwohnung gemeldet und die Wohnung in Duingen als Nebenwohnung. Meine Frau ist auch nur in Meerbusch gemeldet und nicht in Duingen. Verändert dies die Situation in Bezug auf die Indizien die sie genannt haben?
Zu den Indizien kann ich folgendes sagen:
Die Wohnung in Duingen ist 45m2 groß, in Meerbusch 65m2.
Dauer und Häufigkeit sind jeweils 1-2 Pro Monat am Wochenende.
Die Arbeitsstelle habe ich in Düsseldorf schon mehrfach gewechselt.
Ich besuche regelmäßig meine Eltern, Großeltern und Freunde in Duingen. Ich war vorher und bin jetzt in keinem Verein.
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Rogat
Danke für Ihre Nachricht.
Ich habe Sie nicht falsch verstanden. Ihr Ehefrau lebt in Meerbusch, also in der Wohnung an Ihrem Arbeitsort. Genau das ist der Punkt, um den es hier grundsätzlich geht, unabhängig davon, ob Sie die Bezeichnung Erst- oder Zweitwohnung wählen. Jedoch spricht die Größe der Wohnung in Meerbusch und die geringe Häufigkeit der Besuche in Duingen leider gegen die Annahme des Lebensmittelpunkts in Duingen.