Doppelte Haushaltsführung
Fragestellung
Hallo,
ich habe doppelte Haushaltsführung und wohne am Beschäftigungsort im Eigentum.
Nun habe ich gelesen das neben der Abschreibung und Afa auch eine fiktive Miete bis zum Betrag von 1000 €/Monat ansetzbar ist, quasi Abschreibung + evt. monatliche Kreditzahlung bis zum Betrag von 1000 € ?
MfG.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Der auf 1.000 Euro begrenzte Höchstbetrag für die Unterkunft umfasst folgende Aufwendungen:
- Miete,
- Nebenkosten zum Beispiel für Heizung und Wasser,
- Reinigungskosten,
- Kosten für Sondernutzungen beispielsweise für den Garten oder für den Autostellplatz,
- Rundfunkbeitrag,
- Zweitwohnungssteuer und
- speziell für Eigentümer die Positionen Abschreibung und Schuldzinsen.
In Ihrem Fall wären das, wenn Sie Eigentümer der Wohnung am Beschäftigungsort sind, eben Abhscreibungen und Zinsen aus der Finanzierung dieser Immobilie. In der Summe dürfen dies nicht mehr als 1.000 Euro monatlich sein. Sollten Sie Büromöbel, PC etc haben und diese Wirtschaftgütger beruflich nutzen, können Sie diese zusätzlich zu den 1.000 Euro abschreiben und als Werbungskosten geltend machen.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk Steuerberater/Certified Tax Advisor KANZLEI DR. SCHENK Zertifizierte Steuerkanzlei www.kanzlei-schenk.eu
Sie haben eine Frage im Bereich Einkommensteuererklärung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Hallo, danke für Ihre Antwort, die Abschreibungen waren mir schon klar.
Bei Miete die gesamten Kosten einschließlich Miete, bei Eigentum nur Zinsen und Abschreibung?
Selbst wenn mein Frau mir die Wohnung vermietet ist die Miete absetzbar. Mein Bezug war das folgende Urteil:
BFH 12.7.2017, VI R 42/15
Doppelte Haushaltsführung: Zu den notwendigen Kosten der Unterkunft am Beschäftigungsort
Als Unterkunftskosten am Beschäftigungsort sind grundsätzlich die tatsächlich angefallenen Aufwendungen als Erwerbsaufwand anzusetzen. Dies gilt auch im Fall des Wohnens in einer eigenen Wohnung. Zu den Kosten der Unterkunft zählen u.a. der Mietzins - im Fall der eigenen Wohnzwecken dienenden eigenen Wohnung AfA und Finanzierungskosten - sowie die mit dem Vorhalten und der Nutzung der Unterkunft einhergehenden Aufwendungen für Heizung, Strom, Reinigung und damit sämtliche kalten und warmen Betriebskosten.
Als notwendige Kosten der Unterkunft des Arbeitnehmers am Beschäftigungsort werden bei Nutzung einer Eigentumswohnung höchstens die Aufwendung anerkannt, die im Falle einer Anmietung der Wohnung entstanden wären (fiktiver Mietkosten).
Danke für die Rückfrage, die ich wie folgt und final beantworten möchte:
Bei Anmietung von der Frau kann die Miete abgesetzt werden zzgl. etwaiger Nebenkosten. Das ist dann eine tatsächliche Miete.
AfA und Zinsen sind nur dann als Kosten ansetzbar, wenn Sie selbst der Eigentümer der Zweitwohnung sind.
Nebenkosten bzw.Betriebskosten gibt es in beiden Fällen. In beiden Fällen Deckelung sämtlicher Kosten auf 1 TEUR mtl.
Sind Sie gemeinsam mit Ihrer Frau Eigentümer, dann müssen Sie die halbe Wohnung anmieten. Dann haben Sie Miete als Kosten und AfA + Zinsen (jeweils anteilig 1/2 :1/2).
Zahlen Sie jedoch keine Miete gibt es auch keine Werbungskosten, weil Sie wirtschaftlich nicht belastet sind.
Viele Grüße
Dr. Rainer Schenk