Deutscher Staatsbürger und kanadische Gattin - Längere Aufenthalte in D
Fragestellung
Ich bin deutscher Staatsbürger und lebe seit mehr als 17 Jahren als Selbstständiger in Kanada. Meine kanadische Ehefrau und ich reisen häufig nach Deutschland, wo wir meine Familie (Eltern, Schwester) besuchen. Wir besitzen in Deutschland im Haus meiner Eltern eine Wohnung. Meine Frau kann als Kanadierin visumfrei bis zu drei Monate nach Deutschland reisen. Auf welchen Zeitraum beziehen sich die drei Monate? Gelten sie innerhalb eines Kalenderjahres? Nun könnten durch gesundheitliche Probleme meiner Eltern, ein längerer Besuch, oder mehrere kürzere Besuche in Deutschland anstehen, bei denen meine Frau insgesamt die visumfreien drei Monate überschreiten könnte. Dabei geht es für sie nicht um eine Arbeitserlaubnis, sondern um eine Aufenthaltsgenehmigung, die das häufige Ein-und Ausreisen ermöglicht, ohne in Schwiegigkeiten mit den Visa-Bestimmungen zu kommen. Wir planen zur Zeit nicht, unseren Lebensmittelpunt von Kanada nach Deutschland zu verlegen, sondern unseren Hauptwohnsitz in Kanada zu behalten. Was wäre die beste Vorgehensweise für uns in unserem Fall?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
als kanadische Staatsbürgerin hat Ihre Frau die Möglichkeit, bis zu 90 Tage visumsfrei sich in Deutschland aufzuhalten. Diese 90 Tage gelten in einem Zeitraum von 180 Tagen, also pro Halbjahr. Der 180 Tagezeitraum wird ab der ersten Einreise berechnet. In den nachfolgenden 180 Tagen kann Ihre Frau so oft einreisen und ausreisen, wie sie möchte, darf allerdings nur insgesamt maximal 90 Tage in Deutschland bleiben. Nach Ablauf des 180 Tagezeitraums folgt ein 180 Tageblock, indem Ihre Frau nicht einreisen darf.
Wenn Ihre Frau diese 90 Tage innerhalb der 180 Tagefrist überschreiten möchte bedarf sie eines Visums. Dieses Visum (nationales Visum der Kategorie D) kann entweder VOR der Einreise beantragt werden oder aber auch während des Aufenthaltes in Deutschland.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass innerhalb der 90 Tage kein Handlungsbedarf besteht. Zeigt sich während dieses Aufenthaltes, dass Ihre Frau länger als die 90 Tage bleiben muss, dann sollten Sie sich rechtzeitig während des Aufenthaltes an die Ausländervertretung am Aufenthaltsort wenden. Möchte Ihre Frau nach den 90 Tagen vor Ablauf der „Wartezeit“ von 180 Tagen erneut einreisen, muss sie sich an die Deutsche Botschaft in Kanada wenden.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick über die Rechtslage erteilt zu haben. Gern beantworte ich Ihre eventuellen Rück- oder Ergänzungsfragen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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die 90 Tage beginnen mit "Eintritt" in den Schengenraum.
Wenn Ihre Frau Seit Januar 2018 nicht mehr im Schengenraum oder Deutschland war, dann kann sie bei der nächsten Einreise wieder 90 Tage bleiben. Sie kann aber auch mehrfach ein- und ausreisen, darf aber insgesamt nur 90 Tage innerhalb von 180Tagen bleiben gerechnet ab der ersten Einreise.
Das nationale Visum kann auch als Mehrfachvisum beantragt werden. Dieses Visum gilt eine bestimmte Zeit. Wenn es abgelaufen ist, dann kann Ihre Frau nach einer Wartezeit von 180 Tagen wieder 90 Tage visumsfrei nach Deutschland einreisen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass