Deutsche Staatsbürgerschaft
Fragestellung
"Hallo. Ich betreue ehrenamtlich Flüchtlinge. Nun kam folgende Frage auf: ein syrischer Flüchtling mit Titel für drei Jahre heiratet eine Deutsche. Er ist seit Oktober 2015 in Deutschland. Hat Arbeit. Sehr gute Deutsch Kenntnisse. Wenn er nun mit einer Deutschen verheiratet ist, wann kann Er die Deutsche Staatsbürgerschaft beantragen? Meine Info war nach insgesamt 4 Jahren. 2 Jahre in Deutschland und 2 Jahre verheiratet. Ist das richtig? Vielen Dank."
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage erlaube ich mir auf Grundlage der mir zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt zu beantworten:
Grundsätzlich muss hier, damit ein EInbürgerungsanspruch besteht, die Ehe nach deutschem Recht anerkannt für mindestens 2 Jahre bestanden haben. Der ausländische Ehegatte muss sich insgesamt drei Jahre in Deutschland aufgehalten haben.
Darüber hinaus muss auch ein unbefristetes Aufenthaltstitel vorliegen.
Ich nehme an, dass der gegenwärtige Aufenthaltstitel des Flüchtlings nicht unbefristet ist. Hier könnte man also eine Eheschließung ins Auge fassen und sodann einen Familien für den Familiennachzug erhalten.
Nach drei Jahren würde sich dieses in ein unbefristetes Aufenthaltsrecht umwandeln. Man könnte dann die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.
Aus meiner Sicht steht hier also der gegenwärtige befristete Aufenthaltstitel des Flüchtlings einer schnellen Einbürgerung entgegen. Sobald der Flüchtling einen unbefristeten Aufenthalt inne hat, wäre eine Einbürgerung nach Eheschließung aber denkbar.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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