Dekubitus Grad III - Pflegefehler – Schadensersatz
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Volker Knopke,
Mein Vater, für den ich die letzten 5 Jahre gesetzlicher Betreuer war, ist leider dieses Ostern gestorben.
Wegen Schlaganfällen war er 2011 im Betriebskrankhaus Landshut.
Die AOK hat vor 2 Jahren ein Gutachten wegen eines Dekubitus (2011-2012) in Auftrag gegeben. Der MDK Bayern kam zum Ergebnis, dass ein Pflegefehler vorlag.
Zusammenfassung:
Die Nationale Expertise zur Dekubitusprophylaxe in der Pflege wurde nicht korrekt angewandt und umgesetzt. Der betroffene versicherte erkrankte zusätzlich an einem Dekubitus Grad III rechte Gesäßhälfte und an Druckstellen an beiden Fersen.
Ein Pflegefehler liegt vor.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich Aufgrund des Gutachtens Schadensersatz gelten machen kann und soll?
Wie hoch sind die Schadensansprüche in solchen Angelegenheiten?
Wenn Sie mich in der Angelegenheit vertreten würden, was würde das kosten?
Das komplette Gutachten (11 Seiten) ligt bei.
Danke & VG,
Fritz G.
Rümannstr. 94
80804 München
0151 / 50755787
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Volker Knopke
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und das soeben geführte Telefonat mit Ihnen. Sollten Ihrerseits noch weitere Nachfragen über ein mögliches Vorgehen in der o.g. Angelegenheit bestehen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gern weiterhin zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwalt Volker Knopke
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