DBA Deutschland Dubai,
Beantwortet von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Fragestellung
Aktives Handelsgeschäft in Dubai besitzt eine registered trade mark.Diese trade mark hat den Wert X.
Der Eigentümer (in Deutschland nicht ansässig bzw. steupflichtig) möchte in Deutschland eine Gesell-
schaft gründen mit dem Zweck, diese trade mark kostenlos zu übertragen. Die Gbr verfolgt den alleinigen
Zweck, diese trade mark zu verwalten. D.h. ein Aktenordner steht in einem Büro.Sonst tut die GbR nichts.
Frage: Ensteht dadurch in Deutschland irgeneine Steuerpflicht?
Ensteht in Deutschland eine Seuerpflicht, wenn diese trade mark eines Tages veräussert werden soll.
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Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrte(r) Ratsuchender,
wenn ein Steuerausländer wirtschaftlich tätig wird in Deutschland ist er selbstverständlich mit seinen inländischen deutschen Einkünften in Deutschland beschränkt einkommensteuerpflichtig.
Sie schreiben, dass der Eigentümer (Einzahl) eine Gesellschaft gründen möchte.
Es gibt viele Gesellschaftsformen, die eine Person gründen kann, die GbR gehört leider nicht dazu, weil hierfür zwingende Voraussetzung eine zweite Person ist, ob natürlich oder juristisch spielt keine Rolle. Es bietet sich die UG, die GmbH, die GmbH & Co KG und die AG an.
Es ist auch möglich eine Marke in eine Gesellschaft unentgeltlich einzulegen. Die Frage ist nur ob das auch Sinn macht, denn wenn dieser immaterieller Wert wieder entnommen oder verkauft wird, ist der Wert voll steuerpflichtig. Durch das Außensteuergesetz ist auch der Fall erfasst worden, wenn die Gesellschaft Ihren Sitz ins Ausland verlegt oder das Wirtschaftsgut einer ausländischen Betriebsstätte zuordnet.
Fazit: Rein nach Deutschland ist kein Problem, jedoch raus aus Deutschland!
Ob die "GbR" gewerblich (aktive Tätigkeit) tätig ist oder vermögensverwaltend (Rechteverwertung) macht für die Grundaussage keinen Unterschied.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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