Darlehn von Schwiegereltern, Ehe geschieden, jetzt Rueckforderung
Fragestellung
Guten tag,
am 1.6.1992 haben meine damaligen schwiegereltern uns zweckgebunden fuer einen hausbau
Ca. Euro 25.000 als darlehn ueberlassen. Der vertrag sieht vor, dass der betrag zinslos gegeben wird und das die rueckzahlung nach absprache erfolgt.
Die ehe wurde vor einigen jahren geschieden und jetzt fordern meine ehemaligen schwiegereltern
Meinen haelftigen anteil in hoehe von euro 12.500 zurueck. Ebenso ist die Immobilie inzwischen verkauft.
Heute habe ich post bekommen, das sie den darlehnsvertrag kuendigen und den betrag von euro 12.500 bis zum 31.12.2017 erwarten.
Vermutlich haben sie mit ihren anspruechen recht, aber die formulierung im vertrag "rueckzahlung nach vereinbarung" muß doch einen gewissen spielraum zulassen, kann ich z.b. ein ratenangebot machen und wie muss das aussehen, was ist fuer mich zumutbar.
Weil rueckzahlung nach vereinbarung, benoetigt doch irgendwie meine Zustimmung.
Gruesse
Frank Boehmer
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Antwort von Rechtsanwältin, Schlichterin Brigitte Draudt-Syroth
Sehr geehrter Fragesteller,
Ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:
Ihre Schwiegereltern konnten den DarlehensVertrag so wie geschehen kündigen. Die Scheidung und/oder der Verkauf des Hauses haben damit nichts zu tun.
Da das Darlehen Ihnen beiden gewährt wurde, sind Sie Gesamtschuldner. Das bedeutet, dass sie sogar den vollen Betrag von Ihnen fordern könnten, sich also aussuchen könnten, ob sie von Ihnen oder der Tochter den gesamten Betrag fordern.
Angesichts dessen würde ich empfehlen, das Verlangen der Hälfte so zu akzeptieren.
Die Vereinbarung im Vertrag, dass die Rückzahlung nach Vereinbarung erfolgen soll, ist auszulegen. Hier ist der Wille der Parteien zu untersuchen.
Man kann sicher Argumente auch für Ihre Ansicht finden, jedoch wird der Wille der Schwiegereltern wohl eher dahin gegangen sein, dass die Rückzahlung nach Vereinbarung für den Fall gelten sollte, dass die Ehe bleibt und das Haus auch nicht verkauft wird.
Sie können natürlich probieren, eine ratenweise Zahlung zu erreichen, jedoch würde ich zur Vorsicht raten angesichts der geschilderten Gesamtschuldnerschaft.
Ich hoffe, Ihnen wetergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt RECHTSANWÄLTIN
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