Bis zum Todestag erzielte gewerbliche Einkünfte gem. § 4(3 u. die Erben danach ?
Beantwortet von Steuerberater Udo Glinka in unter 2 Stunden
Fragestellung
A war selbständig (gewerbliche Vermietung) und verstirbt am 05.07.2017. Er hatte bisher seinen Gewinn gem. § 4(3) EStG ermittelt. In seinem Betriebsvermögen befinden sich noch diverse Büroausstattungen sowie ein Grundstück nebst Gebäude. Als Erben hinterlässt er einen volljährigen Sohn (S).
Frage 1: Muss nun für A bis zum Todestag eine eigene Gewinnermittlung erstellt werden mit evtl. Übergang zu Schlussbilanz oder wird für den Zeitraum vom 01.01.2017 - 31.12.2017 weiterhin eine Einnahmen-Überschussrechnung erstellt und der Zeitraum bis zum 05.07.2017 für A und vom 06.07.-31.12.2017 für S abgegrenzt ?
Frage 2: Wenn S den Betrieb in 2017 nicht mehr weitergeführt hätte, weil die gewerblichen Mieter kurz nach dem Tode von A ausgezogen sind, könnte er heute, also in 2018, rückwirkend für 2017 die Betriebsaufgabe erklären (Aufgabegewinnermittlung mit Aufdeckung der stillen Reserven), weil das Gebäude danach renoviert und ab 2018 nur noch an private Mieter vermietet wird, also Umqualifizierung zu V+V ?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Meine Einschätzung finden Sie in dem hochgeladenen Dokument B_aufgabe.pdf.
Ergänzend dazu habe ich Ihnen auch das Anwendungsschreiben des BMF zu § 16 (3b) EStG hinzugefügt.
Bei Nachfragen dazu benutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Udo Glinka (StB)
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