Betriebsrente
Fragestellung
Hallo Herr Joachim Jetzt habe ich ein anders Problem.
Vor Kurzen wurde mir die Erwerbsrente erteilt. Daraufhin habe ich meinen Betrieb verständigt.
Da ich seit über 25 Jahre im Betrieb war wurde mir vom Betriebsrat im Aufhebungsgespräch zugesichert, dass ich eine Betriebsrente von 225€ (9 Euro pro Jahr) bekomme. Das wurde mir auch vom anwesenden Personaler von Betriebsseiten her bestätigt.Bei vollen Rentenalter bekommt man 13€ pro Jahr.
Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen, dass sie mir die Betriebsrente noch mal verkürzen auf 119€.
Im Schreiben stand: Die Höhe errechnet sich aus dem Verhältnis „Anerkannte Dienstjahre“ zu mögliche Dienstzeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze“, multipliziert mit dem Betrag, der sich ergeben hätte, wenn Sie bis Zeitpunkt der Erwerbsminderungsrente im Unternehmen geblieben wären.......
Wenn ich bis 65Jahre gearbeitet hätte wären es 45 Dienstjahre gewesen x 13 € pro Jahr.
Mir wurde im Aufhebungsgespräch kein Ton davon gesagt dass meine Betriebsrente noch mal gekürzt wird. Der Betriebsrat wusste auch nichts davon, dass sie mir noch mal die Betriebsrente kürzen werden.
Ist das Rechtlich so??? Können sie mir da weiterhelfen…
Hier steht aber nichts davon drin…….mfg T. A.
http://www.gesetze-im-internet.de/betravg/BJNR036100974.html
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihre weiteren Anmerkungen.
Wie bereits in meiner Frage ausgeführt, wird es darauf ankommen, in welchem Umfang die Betriebsrente eigentlich vereinbart worden ist und diese an die ausscheidenden Arbeitnehmer in der Regel ausgezahlt wird.
Hierzu müsste es eine entsprechende Vereinbarung geben, entweder mit Ihnen selbst oder im Rahmen einer Betriebsvereinbarung über den Betriebsrat.
Hier wäre zunächst zu prüfen, welche Ansprüche sie insgesamt bei dem Ausscheiden aufgrund dieser Vereinbarung hätten.
Grundsätzlich richtet sich sodann danach auch ihr Anspruch.
Sofern Ihnen im Rahmen des Aufhebungsvertrag vom Betriebsrat eine Betriebsrente zugesichert worden ist und eine entsprechende Höhe dargestellt worden ist, so könnten Sie sich hier gegenüber den hierauf gegenüber dem Arbeitgeber wohl nicht berufen, da die Betriebsrente letztlich mit dem Arbeitgeber vereinbart worden ist und auch eine entsprechende Auszahlung durch den Arbeitgeber erfolgt.
Ob man hier über einen Schadensersatzanspruch gegen den Betriebsrat nachdenken könnte, ist eher fernliegend, wenn dieser sie zumindest in irgendeiner Weise beraten hat
Allerdings gehe ich auch davon aus, dass der Betriebsrat weiterhin davon ausgeht, dass sie eine höhere Betriebsrente erhalten.
Insofern sollten Sie mit dem Betriebsrat zunächst besprechen, warum der Arbeitgeber letztlich nur eine geringere Betriebsrente zahlt, als gegebenenfalls die Betriebsrente, die eigentlich vereinbart worden ist.
Sofern Sie mir zu der ursprünglichen Vereinbarung mehr Informationen zukommen lassen können, könnte ich hier gegebenenfalls auch die Gründe eruieren, warum der Arbeitgeber hier eine geringere Betriebsrente zahlen möchte.
Alleine aus den bisherigen Informationen lässt sich dies nicht herleiten. Der Hinweis auf das Betriebsrentengesetz ist grundsätzlich richtig. In § 2 Abs. 1 sind die Mindestansprüche des Arbeitnehmers dargestellt, der eine Zusage seines Arbeitgebers auf betriebliche Altersvorsorge erhalten hat insofern wäre zu bemessen und zu beurteilen, ob diese letztlich auch ausreichend in punkto Betriebsrente ist
Hier ist festgelegt:
(1) Bei Eintritt des Versorgungsfalles wegen Erreichens der Altersgrenze, wegen Invalidität oder Tod haben ein vorher ausgeschiedener Arbeitnehmer, dessen Anwartschaft nach § 1b fortbesteht, und seine Hinterbliebenen einen Anspruch mindestens in Höhe des Teiles der ohne das vorherige Ausscheiden zustehenden Leistung, der dem Verhältnis der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht;
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zunächst hilfreich antworten konnte. Sie sollten mit dem Betriebsrat noch weiter eruieren, wie die Grundlagen ihrer betrieblichen Altersversorgung aufgebaut sind. Gerne kann ich Ihnen sodann weiter antworten.
Viele Grüße
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Vielen Dank!
Gibt es Zeugen, die beim Aufhebungsgespräch dabei waren oder wurden dar Dinge bzgl. der Betriebsrente mit in den Aufhebungsvertrag aufgenommen?
Existiert eine schriftliche Vereinbarung zur Betriebsrente?
Vielen Dank!