Betriebsprüfung nach § 28p Abs. 1 Viertes Buch Sozialgese
Fragestellung
Hallo,
ich bin in eine Betriebsprüfung von Fa. "X" rein gezogen. Deutsche Rentenversicherung möchte paar Sachen von mir wissen. Geht hier um arbeit im Gastronomie. Fa. X mach Event, Veranstaltung und Hochzeiten. Ich bin Selbständig als Dienstleistung für Gastronomie und Verkauf seit 2005. Ich habe gearbeitet und arbeite als Servicekraft und Küchenhilfe. Ich habe für Fa. X am paar Event mit gemacht als Servicekraft und habe auch Rechnungen erstellt. Habe im jedes Jahr ca. 3-4 Firmen mit welche ich Zusammenarbeite. Ich bin auch Festangestellte im Bereich Sicherheit, wo ich bezahle meine Krankenkasse und alle Renten ausgaben.
Jetzt Deutsche Rentenvers. fragt mich :
Konnten Sie bei Ihrer Tätigkeit bei der Fa. X Ihr Aufgabenfeld selbständig ändern oder waren Sie an die Vorgabe des Auftraggebers gebunden?
Bitte um Hilfe, was soll ich antworten?
Vielen Dank im Voraus
AZ
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
diese Frage der deutschen Rentenversicherung basiert darauf, dass die Behörde feststellen möchte, ob bei Ihnen Scheinselbstständigkeit vorliegt und daher Sozialversicherungsabgaben zu zahlen wären.
Sie sollten bei der Antwort klarstellen, dass Sie:
- mehrere Auftraggeber hatten
- die Aufträge individuell mit Ihnen abgestimmt worden sind
- sie keinen Anspruch auf Honorarzahlung im Krankheitsfall hatten
- sie keinen Urlaubsanspruch hatten
Weiterhin wäre es positiv, wenn Sie sagen könnten, dass Sie die konkrete Durchführung des Auftrages selbst bestimmen konnten. Die anderen o.a. Aspekte sollten Sie jedoch auch nennen, um herauszustellen, dass gegenüber einem Arbeitnehmer die üblichen besonderen Ansprüche von Arbeitnehmern bei Ihnen nicht gegeben waren.
Ich habe Ihnen darüberhinaus weitere allgemeine Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit hochgeladen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen habe. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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