Betriebskostenabrechnung
Fragestellung
Schönen guten Tag.
Meine Betriebskostenabrechnung ist dreimal so hoch wie im letzten Jahr, wir haben Fernwärme. Vor Abschluß des Mietvertrages hieß es das man ja nie etwas bzw. wenn nur ganz wenig zurückzahlen müsste aufgrund der Fernwärme.
Gruß,
Giovanni Torrisi
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Antwort von Rechtsanwalt Marc Nathmann
Sehr geehrte Fragesteller,
ich bedanke mich für Ihr Vertrauen!
Gern habe ich Ihre Nebenkostenabrechnung und den Mietvertrag überprüft.
Die Abrechnung genügt den formellen Anforderungen und ist auch rechnerisch korrekt.
Es wurden weiter auch keine unzulässigen Kosten weiterbelastet. Die Verpflichtung zur Zahlung der Kosten folgt aus dem Mietvertrag. Die hiernach auf Sie umgelegten Kosten dürfen grds auf Mieter weiterbelastet werden.
Auffälligkeiten ergeben sich keine.
Aus rechtlicher Sicht sehe ich leider keine Anhaltspunkte die Abrechnung bzw die konkreten Heizkosten anzugreifen.
Ich bedauere Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
M Nathmann
Rechtsanwalt
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