Betriebskosten
Beantwortet von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Fragestellung
Kann ich Kosten für Strom und Wasserverbrauch, die in in meinem Gewerbebetrieb anfallen absetzen?
Das Grundstück und die Halle habe ich privat übernommen, nachdem bis 2010 50% des Grundstücks im Betriebsvermögen waren, seit 2010 100% Privat.
Die Firma arbeitet seitdem trotzdem dort, ich habe aber keine Kosten mehr abgesetzt ( AfA, Grundsteuer, Darlehenszinse und auch keine Verbrauchskosten)
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Antwort von Steuerberater Dipl. Finanzwirt Ulrich Hiller
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die ergänzende Auskunft zu Ihrer Frage.
Danach liegt also eine allenfalls untergeordnete gewerbliche Nutzung des Grundstücks vor, da es nur wenige Stunden im Jahr sind. In diesem Falle ist das Grundstück tatsächlich nicht als Betriebsvermögen anzusehen - so wie es von Ihnen ja auch gehandhabt wird.
Die Betriebskosten können somit auch nicht vollständig, sondern nur anteilig für den Anteil der gewerblichen Nutzung im Rahmen Ihres Gewerbebetriebs geltend gemacht werden. Wenn also z.B. die gewerbliche Nutzung im Jahr 2014 bei etwa 1% lag (viel mehr kann es ja nach Ihren Ausführungen nicht sein), so könnten Sie von den laufenden Kosten eben auch nur diesen Anteil von 1% in Ihrer gewerblichen Gewinnermittlung ansetzen. Aus Vereinfachungsgründen würde ich Ihnen empfehlen, die gesamten Kosten formlos zu ermitteln (z.B. Notizzettel, Excel-Tabelle o.ä.) und von der Jahressumme den entsprechenden Prozent-Anteil in einem Betrag in Ihrer Buchführung zu buchen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit vollständig und verständlich beantworten konnte. Falls etwas unklar sein oder fehlen sollte, nutzen Sie bitte die kostenfreie Rückfragefunktion auf dieser Seite. Im Übrigen freue ich mich über eine positive Bewertung und stehe Ihnen jederzeit für weitere Fragen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater
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zunächst habe ich eine Rückfrage: aus welchem Grunde soll es sich bei dem in Ihrem Eigentum befindlichen Grundstück mit Halle denn um Privatvermögen handeln? Wenn es gewerblich genutzt wird, stellt es "automatisch" Betriebsvermögen dar. Könnten Sie mir die Hintergründe dazu erläutern; ich halte das für einen wichtigen Punkt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich die von Ihnen gesetzte Deadline wegen dieser Rückfrage nicht einhalten kann, sondern um Verlängerung bis morgen (Mittwoch) Nachmittag bitte.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Hiller
Steuerberater