Besteuerung von schweizer Einkommen
Fragestellung
Hallo, meine Frau und ich haben Gütertrennung und das Haus gehört komplett ihr. Momentan wohne wir mit den Kindern hier.
Nun habe ich in der Schweiz von einer schweizer Firma einen Job angeboten bekommen und würde dann dort an 5Tagen die Woche wohnen und mein festes Einkommen von dort beziehen. In D wäre ich nur an den Wochenenden und evt. im Urlaub.
Habe ich dann noch beim Deutschen FA Steuer zu bezahlen für die dortigen Einkünfte?
Was müsste ich machen, dass dem nicht so wäre? Besten Dank!
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage!
Entschuldigen Sie die späte Antwort.
Aus meiner Sicht wäre die Grenzgängerwahl die Beste. Sie bleiben in D steuerpflichtig und die Schweizer Quellensteuer wird angerechnet. So bleibt Ihnen und Ihrer Frau die Wahlmöglichkeit, eine getrennte oder doch gemeinsame Veranlagung zu wählen. Hier kommt es auf Ihre finanziellen Einkommen und Kinder drauf an.
Als Grenzgänger werden Sie Quartalsweise Vorauszahlungen an den deutschen Staat leisten müssen. Um die steuerliche Wirkung genau zu prüfen, sind zahlen notwendig sowie der Steuersatz des jeweiligen Kantons, wo Sie tätig sind.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater auch mit Spezialisierung auf Grenzgänger
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Unbeantwortet ist nach wie vor, wenn ich einen Wohnsitz und Arbeit in der Schweiz annehme und keinen Wohnsitz mehr in D gemeldet habe, ob dann das deutsche FA noch Steuern aus dem CH Angestellten-Einkommen bekommt?