bessere Steuerkonstellation
Fragestellung
Mann, 51, verheiratet, zwei Kinder (leiblich/5 Jahre, nicht leiblich/8
Jahre), Jahreseinkommen 60.000 möchte für ein Jahr von 40 auf 20 h reduzieren und Netto keine Abstriche machen, um weiterhin die laufenden Kosten zu decken. Es geht um ein Buchprojekt (Vorschuss 20.000 Euro), Frau famlienversichert, freiberuflich nach Kleinstunternehmerregelung.
Gibt es Möglicheiten um Beispiel
a) mehr in die Riesterrente einzahlen, derzeit XX Euro
b) den Vorschuss auf 2016 und 2017 kontieren
c) Progressions-Kalkulation
d) Sonstige Möglichkeiten
Einkommen: 60.000 brutto möchte für ein Jahr die Arbeitszeit halbieren (jeweils zwei Wochen voll, zwei Wochen freigestellt)
Es geht um ein Buchprojekt (Vorschuss: 20.000)
Die Ehefrau ist familienversichert und freiberuflich als Redakteurin
tätig.
Um die laufenden Kosten zu decken, muss weiterhin ein monatliches Netto
von 3.000 Euro gewährleistet sein.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
die Berechnung des monatlichen Nettoeinkommens habe ich hochgeladen. Dabei ist der Vorschuss i.H v. 20.000 Euro, der Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit der Ehefrau und natürlich auch das monatlich ausgezahlte Kindergeld berücksichtigt worden.
Weiterhin habe ich die Sozialversicherungsbeiträge sowie Steuern in Abzug gebracht. Während des Lohnsteuerabzuges würden nur ungefähr 100 Euro/Monat als Lohnsteuer einbehalten werden (30.000 Euro Bruttojahresarbeitslohn). Durch Progressionseffekte fällt die Einkommensteuer im Kalenderjahr deutlich höher aus.
Daher dürfte es zu recht hohen Einkommensteuernachzahlungen kommen. Bei Bedarf könnten zusätzliche Vorauszahlungen beantragt werden.
Aus meiner Sicht wird auch nach der Stundenreduzierung das Nettofamilieneinkommen weiterhin bei mindestens 3.000 Euro liegen. Die steuerliche Situation kann natürlich optimiert werden. Dies ist bspw. durch einen Riestervertrag möglich, der lediglich einen Einmalbeitrag vorsieht. In der hochgeladenen Excel-Datei habe ich den Steuereffekt aus einer Einmalzahlung i..H v. 10.000 Euro berechnet. Genauso sind die Auswirkungen auf das Familieneinkommen in Abhängigkeit, ob der Einmalbeitrag aus Ihrem vorhandenen Vermögen oder aus dem Vorschuss stammt, dargestellt.
Daneben oder stattdessen könnten Vorauszahlungen auf die Krankenversicherungsbeiträge im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit (Schriftsteller) geleistet werden. Denn im Rahmen von Nebentätigkeiten sind auf das Einkommen grundsätzlich auch Krankenversicherungsbeiträge zu leisten.
In diesem Zusammenhang möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Vorteile, dass der Arbeitgeber üblicherweise den hälftigen Beitrag zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung usw. übernimmt, nur dann gesichert wird, wenn eine Nebentätigkeit vorliegt. Wenn dem nicht mehr so ist, müssen Sie den gesamten Krankenversicherungsbeitrag übernehmen.
Zur Beurteilung, ob eine Nebentätigkeit vorliegt, wird auf das Verhältnis der Arbeitszeit bzw. den Einkünften gemäß Steuerbescheid abgestellt. Die Arbeitnehmertätigkeit sollte sowohl nach Stunden sowie nach der Höhe der Einkünfte überwiegen.
Bei einer Reduzierung auf 20 Stunden, könnte man annehmen, dass der zeitliche Anteil in etwa 50 %/50 % beträgt. Ich muss Ihnen hier empfehlen mindestens auf 22-23 Stunden bei Ihrer Hauptbetätigung zu erhöhen. In jedem Fall sollten Sie Ihre Krankenkasse konsultieren, damit es keine Überraschungen gibt.
In der Berechnung bin ich zunächst davon ausgegangen, dass 20 Stunden in Ihrem Fall noch akzeptiert werden. Falls Sie die Stunden bei der Arbeitnehmertätigkeit erhöhen, dürfte das Nettoeinkommen ohnehin weiter ansteigen. Die 3.000 €-Grenze wäre folglich nicht in Gefahr.
Aus Vereinfachungs- und Vorsichtsgründen bin ich auch davon ausgegangen, dass Sie keine Betriebsausgaben absetzen. In der Realität werden Sie jedoch solche haben, da z.B. Ausgaben für Schreibmaterial, Recherchekosten oder ggf. die Anschaffung eines Laptops oder PC Betriebsausgaben in einem bestimmten Umfang darstellen würden. Weiterhin wären die Kosten für ein Arbeitszimmer begrenzt abzugsfähig (Strom, Miete oder Abschreibung bei Eigentum).
Bei den Kindern bin ich davon ausgegangen, dass Sie letztendlich zwei volle Kinderfreibeträge ansetzen können bzw. das entsprechende Kindergeld erhalten.
Ich kann Ihnen gerne, nach weiteren Hinweisen von Ihrer Seite, aktualisierte Berechnungen anfertigen.
Diese ersten Informationen und Berechnungen helfen Ihnen hoffentlich schon einmal weiter. Über eine positive Bewertung nach Abschluss dieser Anfrage würde ich mich sehr freuen.
Sie können zwecks der weiteren Rückfragen gerne die Kommentarfunktion verwenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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ich möchte Sie bitten die Frist auf Samstag Abend zu verlängern. Bis morgen Abend ist die Erledigung nicht möglich. Zur Beantwortung sind detaillierte Simulationsrechnungen notwendig. Sie möchten schließlich wissen, unter welchen Bedingungen 3.000 Netto übrig bleibt. Daher würde ich eine Erhöhung des Honorars um 25,-- vorschlagen.
Wie hoch ist der jährliche Gewinn Ihrer Frau? Die Höhe des Einkommen Ihrer Frau beeinflusst die zu zahlende Steuer.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne können wir die Frist auf Samstag Abend verlängern, wenn Ihnen das reicht. Die Erhöhung des Honorars geht in Ordnung. Mein jährliches Bruttoeinkommen bewegt sich bei etwa 6.000 Euro, nach der pauschalen Kostenabzugsregelung für Redakteure ziehe ich immer ca. 30 Prozent pauschl als Kosten ab, so dass etwa 4.000 Euro Gewinn übrig bleiben. Weil ich familienversichert bin, darf ich ohnehin nicht deutlich mehr verdienen. Ich freue mich auf Ihre Nachricht, Herzlich, Katharina Schmitz