Berufliche Probleme durch externen Berater
Fragestellung
Ich habe einen ehemaligen Kollegen welcher seit Jahren immer dafür gesorgt hat das ich mich beruflich nicht weiter entwickeln konnte, er hat immer dafür Sorge getragen das ich zu ihm und seiner Abteilung den nötigen Abstand halte da er einen unbeschreiblichen Drang hat der einzige zu sein der das Wissen besitzt und der gefragt werden muss. Dennoch hat er mich, meine Fachkenntnisse und meine Erfahrung stets Benutzt um seine Projekte umzusetzen, waren diese erfolgreich hat er dafür gesorgt das er derjenige ist der die Ehrung bekommt und wenn etwas scheiterte war ich der Schuldige. Dies Verhalten kann ich natürlich nicht Beweisen da er nie offen im Vordergrund agierte, sondern immer nur im Hintergrund und direkt mit der Geschäftsleitung. Jetzt haben wir die Situation der er altersbedingt nicht mehr im Unternehmen beschäftigt ist aber dennoch als selbstständiger Berater für das Unternehmen tätig ist. Er arbeitet mit den gleichen Verhaltensweisen wie oben Beschrieben was ich nicht mehr hinnehmen und ertragen kann. Wie kann ich mich gegen einen solchen Menschen wehren?
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Antwort von Rechtsanwältin Silvana Grass
Sehr geehrter Ratsuchender,
diese von Ihnen geschilderte Situation ist wirklich sehr schlimm, aber ohne Beweise, dass er Ihre Ideen und „Werke“ verwendet, um eigene Vorteile zu erzielen, werden Sie sich nicht zur Wehr setzen können.
Sie können zwar grundsätzlich das Gespräch sowohl mit dem Vorgesetzten suchen, und diese „Missstände“ dort vortragen, aber – wie ausgeführt – ohne Beweis ist es fraglich, ob man Ihnen Glauben schenken wird. Auch wäre es möglich, den Kollegen anzusprechen und Unterlassung fordern. Aber auch hier können Sie ohne Mitwirkung des Kollegen streitig keine Ansprüche ohne entsprechende Beweismittel, was natürlich auch Zeugen sein könnten, durchsetzen.
Aus rechtlicher Sicht sind Sie tatsächlich machtlos, es sei denn, es gelingt Ihnen, das Verhalten nachzuweisen.
Ich bedaure sehr, dass ich Ihnen keine positive Antwort geben zu können. Aber die Beweislast trägt immer derjenige, der etwas behauptet, hier als Sie. Und die Beweisführung ist häufig das Problematischste .
Gern beantworte ich Ihre Fragen, sofern sich noch weitere ergeben sollten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
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