Beruflich bedingter Umzug
Fragestellung
Guten Tag, ich arbeite im Angesteltenverhältnis in Karlsruhe (Montag bis Freitag). Habe dort eine 4-Zi-Whg in 2013 angemietet. 09 2014 habe ich geheiratet. Habe meinen Erstwohnsitz an die ETW meiner Frau nach Gerlingen/Stuttgart zum 1.10.14 verlegt (Entfernung nach Karlsruhe 75 km). Habe die Wohnung in Karlsruhe zum 31.1.2015 gekündigt. Habe 15 km entfernt von Karlsruhe ein 1-Zi-Appartment zum 1.1.2015 angemietet. Habe Maklerkosten von 1000 € bezahlt - noch in 12 2014. Kann ich Umzugskosten /Maklerkosten als berufsbedingten Umzug ansetzen? Angemietetes 1-Zi-Appartment ist nur aus beruflichen Gründen notwendig.
Freundlicher Gruß
W. P.
W.P.@aol.com
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender, zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgBenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen. Die Kosten für den Umzug können Sie nicht als Umzugskosten geltend machen, da die eingeleitete neue Wohnung in KA keine 1 stündige Fahrtzeitverkürzung (Hin- und Rückweg) bringt. Da Sie aber Ihren Lebensmittelpunkt in Geringen begründet haben können Sie die Aufwendungen ersatzweise als Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend machen. Hierzu zählen auch die Maklerkosten. Darüber hinaus können Sie im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bisher und künftig weitere Kosten ansetzen. Um dies zu vertiefen können Sie gerne wieder durch Beauftragung auf mich zurückgreifen. IN Ihrer Fragestellung ging es einzig um die "Maklerkosten" Mit freundlichen Grüßen Dr. Rainer Schenk
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Antwort des Experten: Vielen Dank