Beratung zur Kapitalanlage
Fragestellung
Sehr geehrter Steuerberater,
ab Januar 2015, möchte ich eine Wohnung für Mietannahmeneinkommen im Raum Frankfurt erwerben. Ich bin ein Französischer Unternehmer mit einer Firma in Tunesien Registriert. Ich lebe und zahle Steuer in Tunesien.
Für das Erwerb dieser Wohnung werde ich bestimmt ungefähr 40% der gesamten Wohnungspreis bei einer Bank in Deutschland ausleihen müssen.
Am besten würde ich gern die Vermietung meiner Wohnung von einer Agentur managen lassen. Bieten Sie einen solchen Dienst?
Ansonsten, möchte ich Ihnen gern fragen, welche Kosten durch die Vermietung an mir entstehen werden, und wie kann ich die vermindern?
Ich freue mich über eine Zusammenarbeit mit einer Vermietungsagentur (und Beratung), die mich das Managen von Ausland meiner Wohnung erleichtern könnte.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe und Beratung.
MfG
Alexandre Le Duc
P.S.: hier können Sie die Art der Wohnung besichtigen : http://marktplatz.immobilienscout24.de/expose/26083751/79022874/1/1?sid=su22i2uj0l2b08l6a2pm0c0q97
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Antwort von Steuerberater Udo Glinka
Sehr geehrter Ratsuchender ...
Ausgehend von den von Ihnen gemachten Angaben gebe ich Ihnen nachfolgend eine erste Einschätzung.
Solange Sie selber keinen Wohnsitz in Deutschland haben, werden Sie grundsätzlich mit der Vermietung einer Immobilie (Wohnung) in Deutschland beschränkt steuerpflichtig,
Das heißt Sie müssen in Deutschland eine Steuererklärung abgeben, in der Sie die Einkünfte aus Vermietung erklären.
Beim Kauf müssen Sie neben dem Kaufpreis noch Geld für Notarkosten (ca. 2 %), Grunderwerbssteuer (6 % des Kaufpreise) aufwenden.
Kaufpreis, Grunderwerbssteuer und Notarkosten werden auf die Nutzungsdauer der Wohnung abgeschrieben.
Eventuell fallen noch Vermittlungsgebühren eines Maklers an.
Leider verweist der von Ihnen angegebene Link ins Leere.
Bei Eigentumswohnungen müssen Sie später noch monatlich Wohngeld an die Hausverwaltung zahlen um die laufenden Kosten zu decken. Diese können Sie zum größten Teil auf Ihren Mieter umlegen.
Zur Ermittlung der jährlichen Einkünfte aus Vermietung für die Steuererklärung, können Sie dann von den Einnahmen (Miete und Nebenkosten) neben der Abschreibung noch evtl. anfallende Schuldzinsen für das Darlehen, Wohngeld, Grundsteuer, Kosten für eine Hausverwaltung und sonstige mit der Wohnung verbundene Kosten etc. abziehen.
Verbleibt ein Gewinn müssen Sie darauf Einkommensteuern zahlen, bei einem Verlust wird dieser in Folgejahre vorgetragen und mit späteren positiven Ergebnissen verrechnet.
Neben einer regelmäßigen Hausverwaltung benötigen Sie auch noch jemanden der für Sie die jährliche Steuererklärung durchführt.
Grundsätzlich würde ich Ihnen zur Verwaltung Ihrer Immobilie eine Firma in der Nähe Ihrer Wohnung empfehlen, die im besten Falle auch mit einem Steuerberater zusammenarbeitet.
Da der Frankfurter Raum groß ist, müssten Sie dazu vielleicht im Internet nähere Informationen einholen, oder auch hier http://www.hv-schluetter-gmbh.de/ anfragen.
Die Steuererklärung könnte ich für Sie durchführen, die Verwaltung der Wohnung leider nicht.
Ich hoffe ich konnte Ihnen eine erste Einschätzung geben.
Bei weiteren Fragen benutzen Sie bitte die Nachfrageoption.
Mit freundlichem Gruß
Udo Glinka (StB)
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