Befristung von Arbeitsvertrag
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Wöhler,
ich war bis zum 20.01.2014 selbstständig und dann bis zum 14.04.2014 arbeitsuchend. Seit dem 15.04.2014 arbeite ich in einem Altenheim das es seit über 20 Jahren gibt als Koch. Bei der Einstellung war ich 55 Jahre alt. Der Vertrag wurde von meinem Arbeitgeber auf 2 Jahre befristet. Zunächst hätte ich eine 6-monatige Probezeit. Der befristete Arbeitsvertrag endete am 14.04.2016. Am 15.04.2016 -also genau einen Tag nach Ablauf der 2-jährigen Befristung- wurde mir von Seiten meines Arbeitgebers ein weiterer auf 2 Jahre befristeter Arbeitsvertrag angeboten. Ich habe diesen bisher noch nicht unterschrieben. Ich bin davon ausgegangen, dass der befristete Vertrag nach 2 Jahren in einem unbefristeten Vertrag übergeht. Bei mir wurde die Erwartung geweckt, dass ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalte. Zum Beispiel wurde ich zu diversen Fortbildungen angemeldet die erst Mitte des Jahres 2016 stattfinden. Darüber hinaus wurde ich in die Personalvertretung gewählt, am 18.04.2016 bin ich offiziell zu einer entsprechenden Sitzung eingeladen. Es handelte sich weder um eine Krankheits- oder Erziehungsurlaubsvertretung, noch um ein zeitlich befristetes Projekt. Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, wie bei mir die Rechtslage aussieht bzw. wie ich mich am Besten verhalten soll.
Ich danke Ihnen für Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner M.
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Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie hatten mitgeteilt das sich die Anfrage erledigt hat. Bitte wenden Sie sich an den Betreiber der Seite.
In Ihrem Fall wäre aber wegen § 15 V TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen. Ob die Befristung wegen eines Sachgrundes verlängert werden konnte kann dahinstehen, denn Sie sind weiter beschäftigt worden, über das Ende der Befristung hinaus.
Damit ist automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
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