Bauvorhaben
Fragestellung
Wir haben noch eine Nachfrage zu unserem Vertrag vom 29.4.16:
Wir haben folgende Zahlungsbedingungen erhalten:
5% bei Vertragaabschluss
15 bei Unterschrift Werkplanung
15 bei 6 Wochen vor rohbaubeginn
12 bei rohbaubeginn
12 bei Start Einbau Sanitär
12 bei Start Elektro
9 bei Beginn trockenbau
5 bei Start estrich
4 bei Start fliesenverlegung
5 bei Fertigstellung
5 bei Abnahme
Ist das gerechtfertigt oder wie sieht eine faire Lösung aus?
VG rolf boje
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Der Zahlungsplan ist so nicht korrekt. Der Bauträger muß sich zwingend an die Vorgaben des § 3 MaBV halten, die vorsehen, dass die erste Zahlung erst bei Beginn der Erdarbeiten fällig sein darf. Die weiteren Beträge dürfen dann erst bei Ende der Rohbauarbeiten etc. fällig werden.
Ich empfehle daher, bei dem Bauträger bzw. dem damals prüfenden Anwalt zu fragen, wieso der Zahlungsplan mit § 3 MaBV vereinbar sein sollte, und auf eine entsprechende Anpassung des Zahlungsplanes zu dringen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Kommentarfunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Immobilienrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
wenn der Bauunternehmer nichts mit dem Verkauf des Grundstückes zu tun hat, also beide Verträge völlig unabhängig voneinander sind, ist die MaBV nicht anwendbar. Dann richtet sich die Ratenzahlung bzw. der Zahlungsplan alleine nach den Vorgaben des Vertrages.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt