Bauträgervertrag prüfen
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Bewertung des Kunden
Vielen Dank für die sehr zügige und klare Information!
In einigen sehr wichtigen Punkten haben Sie auch meine
Fragezeichen sozusagen auch mit Ausrufezeichen versehen.
Ihr Bedenken waren wie ein Wachmacher. Danke!
Der mir selbst wichtigste Punkt war das Nichtvorliegen eines
konkreten Fertigstellungstermins im Bauträgervertrag. Ich bat daraufhin um Abänderung des Vertrags mit spätestem Baubeginn und damit verbundenem Rücktrittsrecht. Das wurde (ohne Begründung) abgelehnt. Eingedenk Ihrer generellen Bedenken und Ihres Rates war dann für uns klar, dass wir das nicht mitmachen.
Zur höheren Sicherheit haben wir sogar das nochmals anwaltlich überprüfen lassen. Auch dieser Anwalt hat alle Bedenken bestätigt und ist zum selben Schluss gekommen.
Einziger möglicher Kritikpunkt:
Sie haben vom Kauf abgeraten. Alternativ hätten Sie auch zu bestimmten Abänderungen raten können, also, dass man das zumindest zunächst versucht...
Sonst alles gut!
Antwort des Experten: "Ist in einer solchen Situation von
einer Unterzeichnung des Kaufvertrags abzuraten?"
Sehr geehrte Ratsuchende,
DAS war Ihre abschließende Frage, die auch - nachdem alle Fallen und Risiken aufgezählt worden sind - entsprechend beantwortet worden ist und das nehmen Sie nun als Kritikpunkt für eine in der Höhe reduzierte Bewertung?
Nachfragen haben Sie auch nicht gestellt, sind aber der Auffassung, dass ich dann Alternativwünsche (die letztlich die Erstellung eines Neuvertrages bedeutet hätten) hätte dann erahnen müssen?
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
In einigen sehr wichtigen Punkten haben Sie auch meine
Fragezeichen sozusagen auch mit Ausrufezeichen versehen.
Ihr Bedenken waren wie ein Wachmacher. Danke!
Der mir selbst wichtigste Punkt war das Nichtvorliegen eines
konkreten Fertigstellungstermins im Bauträgervertrag. Ich bat daraufhin um Abänderung des Vertrags mit spätestem Baubeginn und damit verbundenem Rücktrittsrecht. Das wurde (ohne Begründung) abgelehnt. Eingedenk Ihrer generellen Bedenken und Ihres Rates war dann für uns klar, dass wir das nicht mitmachen.
Zur höheren Sicherheit haben wir sogar das nochmals anwaltlich überprüfen lassen. Auch dieser Anwalt hat alle Bedenken bestätigt und ist zum selben Schluss gekommen.
Einziger möglicher Kritikpunkt:
Sie haben vom Kauf abgeraten. Alternativ hätten Sie auch zu bestimmten Abänderungen raten können, also, dass man das zumindest zunächst versucht...
Sonst alles gut!
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DAS war Ihre abschließende Frage, die auch - nachdem alle Fallen und Risiken aufgezählt worden sind - entsprechend beantwortet worden ist und das nehmen Sie nun als Kritikpunkt für eine in der Höhe reduzierte Bewertung?
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Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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