Autounfall
Fragestellung
Situationsdarstellung
Auto vor 3 Wochen gekauft.
Nach einer Woche erhalten.
1 Woche im Besitz
Unfall - Reifen hat sich seblstständig gemacht. Schaden wird von der Versicherung des Händlers behoben.
Fragen: Kann man vom Kaufvertrag t´zurück treten?
Wie wirkt sich der Schaden auf den Wert des Fahrzeug aus?
Welche möglichkeiten habe ich noch?
PS: Es ist mir kein körperlicher Schaden entstanden.
Gruss
H.
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Antwort von Rechtsanwalt Ray Migge
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich wie folgt beantworten möchte:
Der Schaden wirkt sich selbstverständlich wertmindernd aus. Zum einen handelt es sich nunmehr um einen Wagen mit einem Unfallschaden, zum anderen werden die entsprechend nachgebesserten Teile sich ebenfalls wertmindernd gegenüber einem vollständig neuwertigen Wagen auswirken. Die konkrete Wertminderung kann hier nicht beziffert werden, da es insofern sowohl auf den Zustand des Wagens vor dem Unfall, als auch auf die konkreten Schäden ankommt. Im Zweifel kann ein Gutachter hier den Wert des Wagens beziffern.
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag dürfte wohl nicht erfolgen können. Das Gesetz sieht nämlich den Vorrang der Nachbesserung bzw Nachlieferung vor. Der Verkäufer könnte daher entscheiden, ob er den Wagen nachbessern möchte oder einen anderen, gleichwertigen Wagen liefern möchte. Erst nach gescheitertem zweiten Nachbesserungsversuch, bzw. dem fruchtlosen Verstreichen einer zur Nachbesserung gesetzten Frist kann laut Gesetz vom Vertrag zurückgetreten werden.
Anders ist dies dann, wenn die Nachbesserung schon nicht mehr möglich ist. Dann kann ebenfalls direkt vom Vertrag zurückgetreten werden. Ob die Nachbesserung in Ihrem Fall noch möglich ist, hängt wieder von den konkreten Schäden ab. Ohne genauere Informationen oder eine Einschätzung eines Sachverständigen oder einer Werktstatt ist dies derzeit nicht prüfbar. Jedenfalls ist die Nacherfüllung dann unmöglich, wenn es sich bei dem Fahrzeug vorher um einen unfallfreien Wagen gehandelt hat. Denn nach dem Unfall kann dieses Fahrzeug nie wieder "unfallfrei" werden. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit der Nachlieferung. Ob die Nachlieferung möglich ist hängt davon ab, ob es vergleichbare Waren am Markt noch gibt. Handelt es sich bei dem gekauften Wagen um einen Gebrauchtwagen, so kann die Nachlieferung ebenfalls unmöglich sein.
Sie sollten in jedem Fall eine konkrete Aufstellung sämtlicher Schäden durch die entsprechende Werkstatt erstellen lassen. Gleichzeitig sollte der konkrete Wert des Wagens nach dem Unfall ermittelt werden. Die Differenz zum Wert vor dem Unfall kann dann gegen den Versicherer geltend gemacht werden.
Sollten Sie stattdessen einen Rücktritt bevorzugen, sollten Sie prüfen, ob die Nachbesserung und Nachlieferung noch möglich sind. Nur wenn diese unmöglich sind, kann bereits jetzt der Rücktritt von Vertrag erfolgen.
Bei Rückfragen nutzen Sie bitte die Kommentarfunktion. Ich werde dann zeitnah Ihre Fragen beantworten.
Mit bestem Gruß
Ray Migge
-Rechtsanwalt-
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