Ausländerbesuch ohne Krankenversicherung
Beantwortet
Fragestellung
" Ich habe Besuch von einem Freund der auf den Seychellen wohnt dort braucht man kein Visum für die Einreise nach Deutschland, er ist eingereist weil wir heiraten wollten mit einem offenen Diabetikerfuß der nicht heilte ,aber die Ehepapiere sind nicht fertig geworden, ich mußte ihn ins Krankenhaus bringen als Notfall wo er den Fuß ampotiert bekam .Einen Herzkatheter hat er auch bekommen Er hat keine Krankenversicherung ich weiß nicht wer die Kosten übernimmt eigentlich wollten wir heiraten aber jetzt habe ich angst das Sozialamt holt sich die Kosten von mir wenn wir verheiratet sind.
Meine Frage ist wenn ich ihn jetzt heirate muß ich dann die Krankenhauskosten bezahlen ??????? Es könnte sein das Sozialamt übernimmt die Kosten oder das Krankenhaus bekommt nichts und die wollen es sich dann bei mir wieder zurück holen ! Ich habe nichts unterschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
Walburga Metwaly"
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Antwort des Experten
Sehr geehrte Fragenstellerin,
ohne Visum, zwecks dessen Erteilung man sich zur Übernahme der Heilbehandlungskosten verpflichtet hat, oder eine Mitunterschrift des konkreten Behandlungsvertrags kann ich keine Anspruchsgrundlage gegen Sie erkennen.
Denn der gesetzliche Güterstand ist ja Gütertrennung plus Zugewinnausgleich.
Dies bedeutet, dass jeder verpflichtet ist, alleine für seine eigenen Schulden aufzukommen.
Dies gilt erst recht für die vor der Ehe entstanden Schulden.
Selbst bei Eheleuten ist es höchst umstritten, ob eine Mitverpflichtung möglich ist ( BGH, 13.02.1985 - IVb ZR 72/83 ). In dem entschiedenen Fall hatte aber sogar der Vertreter den Vertrag selber unterschrieben, woran es hier aber nach Ihrer Sachverhaltsschilderung in jedem Fall fehlt und Sie zudem ja auch noch gar nicht verheiratet sind.
Höchstens mittelbar über den in Zukunft möglicherweise zu leistenden Ehegattenunterhalt könnte es zu Verschiebungen auch zu Gunsten von Gläubigern kommen.
Je nach Vermögenslage des Betroffenen ist aber im Rahmen eines notariell zu beglaubigenden Ehevertrages auch der Ausschluss jeglicher Unterhaltsansprüche untereinander möglich.
Dann ist auch eine mittelbar Inanspruchnahme ausgeschlossen.
Im Zweifelsfall sollte ihr Freund alsbald schriftlich Kontakt mit dem Krankenhaus sowie dem zuständigen Sozialträger aufnehmen und die Frage der Kostenlast vor Heirat endgültig klären.
Aus Gründen der anwaltlichen Vorsicht rate ich von einer Heirat vor einer eindeutigen schriftlichen Erklärung des Krankenhauses sowie auch des Sozialträgers zu der Kostenlast der Heilbehandlung nach beabsichtigter Heirat derzeit ab!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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