Ausbezahlung Ehefrau
Fragestellung
Hallo,
Meine Eltern haben sich vor ca. 25 Kahren zusammen ein Haus gekauft, sie haben sich vor 15 Jahren scheiden lassen. Nun möchte sich meine Mutter ausbezahlen lassen, da beide im Grundbuch stehen. Gutachter waren schon da und gestern kam der Bescheid, dass das Haus 550.000 € an Wert hat.
Nun meine Frage: Wieviel Geld steht meiner Mutter zu? Mein Vater hat seit dem Auszug meiner Mutter den Kredit selbst bezahlt. Steht ihr trotzdem die Hälfte zu?
Vielen Dank vorab für Ihre Antwort
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Antwort von Rechtsanwalt Maximilian A. Müller
Vielen Dank für die Verlängerung der Deadline.
Die Antwort habe ich Ihnen bereits im Anhang übersandt.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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ich bin leider innerhalb der von Ihnen gesetzten Deadline nicht zu einer Beantwortung gekommen.
Sie erhalten Ihre Antwort bis morgen bis ca. 12.00 Uhr. Ich hoffe, dies ist für Sie in Ordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller
Dann warte ich noch bis morgen um 12 Uhr.
Bitte prüfen Sie, ob Sie diesen öffnen können. Sie finden die Beratung dort.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Es geht nicht um einen Verkauf.
Meine Mutter ist vor 15 Jahren ausgezogen, mein Vater wohn noch in dem Haus und bleibt es auch weiterhin, zumindest möchte er es. Meine Mutter möchte ihre Hälfte des Hauses haben. Bei beiden läuft alles über den Anwalt, sie reden kein Wort mehr miteinander.
Seit dem Auszug meiner Mutter hat mein Vater die Finanzierung alleine bewerkstelligt ohne die Hilfe meiner Mutter.
Hat sie trotzdem Anspruch auf die Hälfte des Hauses obwohl sie jahrelang nichts bezahlt hat?
Wird da dann etwas gegengerechnet was man von der Hälfte abzieht?
Es kann ja nicht sein, dass der eine wartet bis alles bezahlt ist, sich an den Raten des Hauses nicht beteiligt und dann sagt ich möchte jetzt die Hälfte haben.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Grundsätzlich sind Ihre Eltern gemeinsam Eigentümer. Es handelt sich um eine sogenannte Bruchteilsgemeinschaft. Ihre Mutter kann daher nicht einfach so die Hälfte aus dem Anwesen verlangen. Rechtlich erzwingen könnten Sie nur eine Teilungsversteigerung, was letztlich zu einer Versteigerung des Anwesens führen könnte.
Sie möchte nun "ausgezahlt" werden, was bedeutet, dass sie ihr Eigentum an ihren Vater überträgt und dafür einen Gegenwert erhält. Dieser Vorgang ist nur möglich, wenn beide sich einig sind.
Grundsätzlich sind meines Erachtens die Schuldenzahlungen Ihres Vaters zu berücksichtigen. Gleichzeitig wird man aber auch berücksichtigen müssen, dass er ja das Anwesen vollständig genutzt hat, d.h. er hat ja auch auch (obwohl das Anwesen beiden gehört hat) den alleinigen Nutzen gezogen.
Generell sollten Sie dies - wenn ohnehin Anwälte eingeschaltet sind - von dem Anwalt Ihres Vaters Prüfen lassen, da dieser sicher die volle Sachkenntnis (Höhe der Kredite, Wohnwert etc.) hat. Natürlich können wir eine solche anwaltliche Vertretung auch von uns aus vornehmen. In diesem Fall kommen Sie doch bitte am besten direkt auf uns zu.
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller
könnten Sie bitte um die bei Ihnen angezeigte Funktion eine Verlängerung der Deadline für das System vorsehen? Anderenfalls kann das System die Antwort nicht ordnungsgemäß verarbeiten.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Maximilian A. Müller