Aufnahme Ihres Ehemannes als Gesellschafter
Fragestellung
Guten Tag Herr Balluff,
können Sie bitte uns die steuerliche Vorteile und Nachteile für die Aufnahme meines Ehemannes als Gesellschafter in die GmbH zusammenfassen ?
Danke in voraus
MFG
Frau L.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
in Ihrem konkreten Fall kam die Besonderheit dazu, dass das Grundstück, dass die GmbH als Betriebsgrundstück nutzt, Ihnen und Ihrem Mann zu gleichen Eigentumsanteilen gehört.
Wenn Ihr Mann sowie auch Sie zu 50 % an Grundstück und GmbH beteiligt sind, entsteht eine Betriebsaufspaltung. Über diese Thematik hatten wir uns bereits am Telefon unterhalten.
Folgende Vorteile sind vorhanden:
- wenn die Eigentümer-GbR buchführungspflichtig ist, weil die Gewinngrenze in Höhe von 60.000 € überschritten werden würde:
Es können Aufwendungen nach wirtschaftlicher Zurechnung angesetzt werden. Daher würde sich Gestaltungsspielräume für den Ansatz von Kosten ergeben, obwohl diese erst im Folgejahr zu einer Ausgabe führen könnten (Abfluss im Folgejahr).
- aufgrund der beherrschenden Stellung des Besitzunternehmens liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor:
Es muss nur eine Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht werden. Vorsteuer aus Eingangsleistungen im Zusammenhang mit dem Grundstück können mindestens teilweise von der zu zahlenden Umsatzsteuer in Abzug gebracht werden.
Die folgenden Nachteile können aufgezählt werden:
- Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens
- die Veräußerung der Immobilie ist steuerpflichtig
- Ein Wechsel des Betriebsgrundstücks durch die GmbH würde zu einer Aufdeckung der stillen Reserven und deren Versteuerung führen. Gleiches gilt auch für eine Änderung der Eigentumsverhältnisse an der Immobilie (z.B., wenn ein Ehegatte seinen Anteil an einen Dritten veräußert).
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Zusammenfassung der Vor- und Nachteile weiterhelfen konnte. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne per Kommentarfunktion zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
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